Als der Vorsitzende Richter den Antrag des Discounters Lidl zurückweist, applaudieren viele Zuhörer im voll besetzten Saal des Augsburger Arbeitsgerichts kräftig. Ein 41-jähriger Betriebsrat darf damit weiter im Logistikzentrum in Graben arbeiten.
Schwabmünchen