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Stadionverbote sind rechtens

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Stadionverbote sind rechtens

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    Wenn die Gefahr besteht, dass Fußballfans Spiele stören werden, sind bundesweite Stadionverbote grundsätzlich rechtmäßig. Das bekräftigte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) mit einem Urteil. Damit wies es zugleich Schadenersatzansprüche betroffener Fans zurück.

    Fußballfans und Mitglieder eines Vereins sogenannter Ultras hatten gegen den DFB geklagt. Vor einem Bundesligaspiel im März 2013 war es am Flughafen Dortmund zu einer Auseinandersetzung von Mitgliedern verschiedener Fußballklubs gekommen. Gegen die Kläger waren Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruchs eingeleitet worden. Der DFB verhängte deshalb gegen die Kläger die Stadionverbote.

    Nachdem die Staatsanwaltschaft die Ermittlungsverfahren im November 2013 eingestellt hatte, hob der DFB die Stadionverbote auf, woraufhin die betroffenen Fußballfans Schadenersatz forderten. Den entgangenen „Genuss der Spiele“ wollten die Kläger mit pauschal 500 Euro entschädigt haben.

    In der ersten Instanz hatte das Landgericht den Klägern Schadenersatz in Höhe der Rechtsanwaltskosten zugesprochen. Zudem hatte das Landgericht festgestellt, dass das Stadionverbot gerechtfertigt gewesen sei. Dagegen legten Kläger und DFB Berufung beim OLG ein. Das OLG urteilte nun, dass der DFB keinerlei Zahlungen an die Kläger zu leisten hat.

    Der Ausspruch eines bundesweiten Stadionverbots sei vom Hausrecht des Veranstalters gedeckt, wenn ein sachlicher Grund vorliege. Stadionverbote bezweckten eine präventive Wirkung. Dies rechtfertige es, sie auch gegen Besucher auszusprechen, „die zwar nicht wegen einer Straftat belangt werden, deren bisheriges Verhalten aber besorgen lässt, dass sie bei künftigen Spielen sicherheitsrelevante Störungen verursachen werden“. (dpa)

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