Startseite
Icon Pfeil nach unten
Sport
Icon Pfeil nach unten
2. Bundesliga
Icon Pfeil nach unten

TSV 1860 München: Löwen mit hartem Vorwurf gegen Ex-Coach Runjaic

TSV 1860 München

Löwen mit hartem Vorwurf gegen Ex-Coach Runjaic

    • |
    Die Löwen werfen Kosta Runjaic vor, an "Berater-Geschäften" beteiligt gewesen zu sein.
    Die Löwen werfen Kosta Runjaic vor, an "Berater-Geschäften" beteiligt gewesen zu sein. Foto: Sven Hoppe, dpa

    Gleich drei Gerichtstermine standen am Donnerstagvormittag für den TSV 1860 München an. Man traf sich vor dem Arbeitsgericht zum einen mit dem ehemaligen Scout Peer Jaekel und zum anderen mit dem Ex-Sportdirektor Thomas Eichin und Ex-Coach Kosta Runjaic.

    Bei allen Dreien geht es darum, die Abfindung so gering wie möglich zu gestalten. Als Erstes stand man Jaekel gegenüber. Dem 34-Jährigen wurde vorgeworfen, Sebastian Boenisch verpflichtet zu haben. Der Linksverteidiger verletzte sich schnell, zählt mittlerweile aber zum Stammpersonal.

    Weitaus schwerwiegender ist der Vorwurf, der gegen Runjaic gerichtet wurde. Vor Gericht warfen die Löwen Runjaic vor, an "Berater-Geschäften" beteiligt gewesen zu sein. Näher gingen sie darauf nicht ein. Normalerweise wird darunter verstanden, dass ein Trainer an den Zahlungen partizipiert, die bei Spielertransfers an die Berater fließen. Es ist einer der schwerwiegendsten Vorwürfe, die man an einen Trainer richten kann.

    Vorwurf  "absurd und an den Haaren herbeigezogen"

    Runjaic aber reagierte gelassen. Er hoffe, "dass wir uns außergerichtlich einigen können. Solche Dinge sind immer unschön. Ich wünsche 1860 für die Zukunft alles Gute". Bisher schaut es aber nicht nach einer außergerichtlichen Einigung aus. Im Gegenteil. "Das ist absurd und an den Haaren herbeigezogen. Das geht in Richtung Rufschädigung. Da werden wir uns mit allen Möglichkeiten zur Wehr setzen", wird der Anwalt von Runjaic in der tz zitiert.

    Auch mit Eichin wurde vorerst keine Einigung getroffen. Sollten sich die Parteien nicht bald einigen, kommt es in allen drei Fällen zu einem Hauptverfahren. AZ

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden