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Allgemeine Hinweise

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  • Die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs darf durch das Tuning nicht beeinträchtigt werden.
  • Größere Änderungen, Aufwertungen und Optimierung bei der Fahrleistung müssen in der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle gemeldet werden.
  • Einkleben von Sichtschutzfolien in den Sichtbereich (Frontscheibe und beide vorderen Scheiben) des Fahrers ist verboten, da sonst die Sicht eingeschränkt ist.
  • Ein Hindernis mit 110 mm Höhe und 800 mm Breite muss ohne Berührung überfahren werden können.(Bodenfreiheit)
  • Es dürfen nur geprüfte Lenkräder eingebaut werden.
  • Sitze müssen so verstellbar sein, dass sie an individuelle Körpermaße anpassbar sind.
  • Der Ein- bzw. Umbau folgender Fahrzeugteile ist in der Regel genehmigungspflichtig:Zylinder Nockenwelle Einspritzanlage Vergaser Turbolader oder Kompressor Fächerrohrkrümmer Ansaugbrücke Schalldämpferanlage
  • Neue Rad- oder Reifenkombinationen erfordern eine Abnahme vom TÜV.
  • Im Straßenverkehr sind folgende Beleuchtungsarten nicht zulässig:Unterbodenbeleuchtung Beleuchtete Reklameteile Gelbe nach vorne wirkende Strahler und Leuchten Beleuchtete Scheibenwaschdüsen Punktstrahler mit farbigem Licht Lichterketten Leuchtende Namensschriftzüge Leuchtdioden
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