Natürlich muss beim Tunen auch auf einige wichtige Punkte geachtet werden, um nicht in Schwierigkeiten zu geraten.
Die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs darf durch das Tuning nicht beeinträchtigt werden.
Größere Änderungen, Aufwertungen und Optimierung bei der Fahrleistung müssen in der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle gemeldet werden.
Einkleben von Sichtschutzfolien in den Sichtbereich (Frontscheibe und beide vorderen Scheiben) des Fahrers ist verboten, da sonst die Sicht eingeschränkt ist.
Ein Hindernis mit 110 mm Höhe und 800 mm Breite muss ohne Berührung überfahren werden können.(Bodenfreiheit)
Es dürfen nur geprüfte Lenkräder eingebaut werden.
Sitze müssen so verstellbar sein, dass sie an individuelle Körpermaße anpassbar sind.
Der Ein- bzw. Umbau folgender Fahrzeugteile ist in der Regel genehmigungspflichtig:Zylinder Nockenwelle Einspritzanlage Vergaser Turbolader oder Kompressor Fächerrohrkrümmer Ansaugbrücke Schalldämpferanlage
Neue Rad- oder Reifenkombinationen erfordern eine Abnahme vom TÜV.
Im Straßenverkehr sind folgende Beleuchtungsarten nicht zulässig:Unterbodenbeleuchtung Beleuchtete Reklameteile Gelbe nach vorne wirkende Strahler und Leuchten Beleuchtete Scheibenwaschdüsen Punktstrahler mit farbigem Licht Lichterketten Leuchtende Namensschriftzüge Leuchtdioden