32 km/h zu viel rechtens?: Aufhebung eines Tempolimits? Das gilt nach Gefahrenstellen
32 km/h zu viel rechtens?
Aufhebung eines Tempolimits? Das gilt nach Gefahrenstellen
Auf Straßen geben Schilder das Tempolimit vor. Sie stehen insbesondere vor Gefahrenstellen. Wann die Einschränkung endet, hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.
Weist ein zusätzliches Verkehrszeichen an einer beschilderten Gefahrenstelle ein Tempolimit aus, kann dies danach automatisch aufgehoben sein. Eine explizite Aufhebung ist nicht nötig.
Im konkreten Fall standen vor einer Kurve sowohl das Schild für ein Tempolimit von 80 km/h sowie das Gefahrenzeichen "Rechtskurve". Ein Autofahrer fuhr durch die Kurve und geriet danach mit 32 km/h zu viel in einen Blitzer. Gegen das Bußgeld wehrte er sich.
Das Oberlandesgerichts Düsseldorf gab ihm Recht (Az.: 2 RBs 140/16). Denn ein solches Tempolimit ende nach der entsprechenden Gefahrenstelle automatisch. Da der Fahrer auf der geraden Straße geblitzt wurde, könne das eine Geldbuße nicht rechtfertigen.
Über das Urteil berichtet die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).