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Straßenverkehrsordnung: Blinkpflicht auf Vorfahrtsstraße

Straßenverkehrsordnung

Blinkpflicht auf Vorfahrtsstraße

Eigentlich keine große Sache: Trotzdem gehört die Betätigung des Blinkerhebels am Lenkrad nicht zu den Selbstverständlichkeiten.
Eigentlich keine große Sache: Trotzdem gehört die Betätigung des Blinkerhebels am Lenkrad nicht zu den Selbstverständlichkeiten. Foto: Kai Remmers , tmn

Folgen Autofahrer einer abknickenden Vorfahrtsstraße, müssen sie rechtzeitig blinken. Fahren sie dagegen weiter geradeaus und verlassen die Vorfahrtsstraße, ist das nicht nötig, erinnert die Expertenorganisation Dekra.

Nur jeder Fünfte blinkt richtig

Viele Autofahrer machen das falsch. Das zeigt eine aktuelle Verkehrsbeobachtung der Dekra-Unfallforschung. Nur etwa jeder Fünfte (22 Prozent) blinkte bei der abknickenden Vorfahrt richtig. Über alle beobachteten Verkehrssituationen setzte durchschnittlich jeder zweite (50 Prozent) der mehr als 5500 beobachteten Autofahrer den Blinker richtig. (tmn)

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