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Immobilien: Verkehrssicherungspflicht gilt für alle

Foto: Armin Weigel (dpa)

Die Verkehrssicherungspflicht betrifft alle Grundstückseigentümer. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin. Das müssen auch Bauherren bedenken.

Das Thema Verkehrssicherungspflicht wird für Bauherren nicht erst zum Thema, wenn das Gebäude einmal fertig ist. Denn selbst wenn ihr Haus erst im Rohbau und noch längst nicht bezogen ist, sind sie als Grundstückseigentümer für die Verkehrssicherheit auch schon während der Bauzeit zuständig.

Grundstückseigentümer müssen im Winter auf allen begehbaren Wegen und Flächen der Grundstücke räumen und streuen. Die Verkehrssicherungspflicht umfasst auch die Bürgersteige vor dem Grundstück. Gleiches gilt für die öffentlichen Bürgersteige vor Stellplätzen, wenn sie etwas abseits des eigentlichen Grundstücks liegen. Denn häufig überträgt die Kommune die Sicherungspflichten für Bürgersteige und öffentliche Wege auf die Hauseigentümer. (dpa)

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