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Rechte & Pflichten: Modernisierung

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Rechte & Pflichten: Modernisierung

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Rechte & Pflichten: Modernisierung

Modernisierungen sind klar von Reparaturen abzugrenzen. Auf Modernisierungen darf der Vermieter elf Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete aufschlagen.

Die Modernisierungsmaßnahmen müssen vom Vermieter drei Monate vor Beginn der geplanten Arbeiten schriftlich angekündigt werden. Der Mieter muss über die Arbeiten im Einzelnen, deren Umfang und deren zeitlichen Ablauf informiert werden. Auch wenn eine Mieterhöhung angedacht ist, muss der Mieter in Kenntnis gesetzt werden. Mieter können die geplanten Umbaumaßnahmen ablehnen, wenn die Arbeiten für sie eine nicht zu rechtfertigende Härte darstellen. Dann muss notfalls das Gericht entscheiden, ob die Erneuerungen durchgeführt werden.

Möchte der Mieter selber eine Modernisierung durchführen, so benötigt er die Erlaubnis des Vermieters. Wenn der Mieter beispielsweise einen neuen Fußboden verlegen möchte, so muss er den Vermieter um Erlaubnis fragen. Dieser muss allerdings nicht zustimmen. Doch wenn der Boden total verschlissen ist und erhebliche Gebrauchsspuren aufweist, so kann der Mieter auf eine Modernisierung bestehen.

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