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Immobilien: Wohnfläche: Nebenräume zählen nicht dazu

Immobilien

Wohnfläche: Nebenräume zählen nicht dazu

Wohnfläche: Nebenräume zählen nicht dazu
Wohnfläche: Nebenräume zählen nicht dazu

Sollte für Nebenräume ein gesondertes Entgelt verlangt werden, muss dies explizit im Mietvertrag geregelt sein oder ein zusätzlicher Mietvertrag über diese Flächen abgeschlossen werden. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin.

Auch bei Mieterhöhungen dürfen diese Flächen nicht herangezogen werden. Hierbei kommt es nur auf die tatsächliche Wohnfläche an. Bei Betriebskostenabrechnungen werden die Nebenräume außerhalb der Wohnung ebenfalls in der Regel nicht einbezogen. Es sei denn, dies wurde bei Vertragsabschluss so vereinbart.

Abstellkammern und andere Nebenräume innerhalb der Wohnung gehören hingegen grundsätzlich zur Wohnfläche. Zu welchem Anteil sie berücksichtigt werden können, hängt von ihrer tatsächlichen Höhe ab und davon, welches Berechnungsverfahren angewandt wird. (dpa)

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