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Tiere: Versicherung: Vierbeiner besser im Auge behalten

Tiere

Versicherung: Vierbeiner besser im Auge behalten

Versicherung: Vierbeiner besser im Auge behalten
Versicherung: Vierbeiner besser im Auge behalten

Hundehalter haften für Schäden, die ihr Vierbeiner verursacht. Das gilt selbst dann, wenn sie beim Entstehen des Schadens nicht dabei waren oder sich korrekt verhalten haben. Darauf weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hin. Beschädigt das Tier Gegenstände in einer fremden Wohnung oder verletzt einen Spaziergänger, muss der Besitzer dafür mit seinem Vermögen in unbegrenzter Höhe haften. Die Privathaftpflichtversicherung komme für solche Schäden nicht auf, erläutert der GDV.

Versicherungen decken nicht alles ab

Finanziell absichern könnten sich Halter durch eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung. Allerdings kommt auch die Hunde-Police nicht für die eigenen Schäden auf. Das gilt beispielsweise, wenn Familienmitglieder vom eigenen Hund verletzt werden. Rechtlich gesehen gelten sie nicht als Dritte, sondern werden wie der Halter behandelt. Wird ein Angehöriger vom Tier gebissen, kommt dafür die private Unfallversicherung auf. (dpa)

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