Rechtzeitig vorsorgen
Infos über Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Ein volles Haus bot sich der Referentin Isabella Schwägerl vom Landratsamt Dillingen, als sie beim Lauterbacher Seniorentreff über die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung referierte. Aus allen Ortsteilen der Gemeinde Buttenwiesen fanden sich Interessierte ein, um bei einer reichlichen Kaffee- und Kuchentafel wichtige Informationen zur Gesundheitssorge bei Pflegebedürftigkeit, zur Vermögenssorge, zur Betreuungsverfügung und zu weiteren Details einer Vorsorgevollmacht zu erfahren.
Schnell war den Zuhörern klar, dass eine Vorsorgevollmacht nicht nur für ältere Menschen Sinn macht, sondern auch für junge Leute große Bedeutung gewinnt, wenn Unfall oder Krankheit eintreten. Wer eine Vertrauensperson angibt, bevollmächtigt ihn, bei solchen lebensentscheidenden Vorkommnissen zu vertreten, weil er selbst notwendige Angelegenheiten nicht mehr entscheiden kann, verhindert auch, dass das Amtsgericht einen amtlichen Betreuer bestimmt. Wer also das Amtsgericht nicht „im Hause“ haben will, soll einer Person seines Vertrauens die Vorsorgevollmacht erteilen und diese Vollmacht durch den Notar oder die Betreuungsstelle im Landratsamt beglaubigen lassen.
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