Startseite
Icon Pfeil nach unten
Wirtschaft
Icon Pfeil nach unten

Gerichtsurteil: Bekommen wir bald unsere alten Kredit-Gebühren zurück?

Gerichtsurteil

Bekommen wir bald unsere alten Kredit-Gebühren zurück?

    • |
    Das BGH-Verfahren wird von Banken und Verbraucherschützern mit Spannung erwartet.
    Das BGH-Verfahren wird von Banken und Verbraucherschützern mit Spannung erwartet. Foto: Oliver Berg/Symbolbild (dpa)

    Im Mai hatte der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass Banken für Verbraucherkredite grundsätzlich keine Bearbeitungsgebühren erheben dürfen. Damit konnten zehntausende Kunden auf die Rückzahlung unzulässiger Gebühren in Höhe von zumeist drei Prozent der Kreditsumme hoffen.

    So weit, so verbraucherfreundlich. Nun müssen die Banken aber erneut zittern - und ihre Kunden können sich möglicherweise bald freuen: Der BGH prüft nämlich am Dienstag, ob die Verjährungsfrist in diesen Fällen von drei auf zehn Jahre ausgedehnt werden muss.

    Wenn ja, könnten Kunden, die in den vergangenen zehn Jahren solche Gebühren zahlen mussten, diese von der Bank zurückverlangen.

    Der BGH hatte die Gebühren für unzulässig erklärt, weil Banken Kreditanträge ohnehin aus eigenem Geschäftsinteresse bearbeiten und laut Gesetz nur Zinsen erheben dürften. Nach geltendem Recht ist mit Blick auf die sogenannte kleine dreijährige Verjährungsfrist unstreitig, dass Verbraucher diese Gebühren zu Kreditverträgen zurückverlangen können, die im Jahr 2011 oder später abgeschlossen wurden.

    Die Verbraucherzentralen haben Musterbriefe für die Rückforderung dieser Bearbeitungsgebühren ins Internet gestellt. Die Schreiben enthalten neben Hinweisen auf die BGH-Urteile (Az.: XI ZR 170/13 und XI ZR 405/12) auch solche auf eine Zahlungsfrist.

    Zehnjährige Verjährigungsfrist für Kreditgebühren?

    Nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW muss aber eine zehnjährige Verjährungsfrist gelten. Die Verbraucherschützer verweisen dazu auf frühere BGH-Urteile, wonach eine solche Frist erst beginnt, wenn Betroffenen nach Klärung einer umstrittenen Rechtslage eine Klage zumutbar ist.

    Der BGH prüft dies nun in zwei Fällen aus dem Jahr 2008. Einer der Kläger hatte damals für seinen Kredit ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 555 Euro zahlen müssen. Der zweite Kläger fordert über 1000 Euro von seiner Bank zurück. Diesen Betrag hatte ihm die Vorinstanz auch zugestanden - mit der Begründung, dass der Verjährungsbeginn wegen der damals zweifelhaften Rechtslage hinausgeschoben werden müsse: Oberlandesgerichte hätten erst im Jahr 2011 entschieden, dass Bearbeitungsentgelte unzulässig seien, und der Betroffene habe auch erst danach klagen können, argumentierte das Gericht.

    Sollte der BGH dem folgen, könnte auf Banken eine Flut von Rückforderungen zukommen. Bereits in der Verhandlung im Mai hatte der Vorsitzende Richter Ulrich Wiechers von einem "Tsunami" gesprochen, "der über die Gerichte hereingebrochen" sei. Beim BGH seien mittlerweile etwa 100 zugelassene Revisionen anhängig. Überdies hätten die Ombudsleute der Banken über 3000 Fälle für eine außergerichtliche Einigung vorliegen. Dabei gehe es aber auch um viele vergleichsweise kleine Beträge von unter einhundert Euro.

    Wie viele Gebühren die Banken insgesamt einkassiert haben, ist allerdings unklar. Von 2010 bis 2013 belief sich das Volumen der Konsumentenkredite nach Angaben der Bundesbank auf 175 bis 200 Millionen Euro im Jahr. afp/AZ

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden