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Burger King: Burger-King-Filialbetreiber nimmt Insolvenzantrag zurück

Burger King

Burger-King-Filialbetreiber nimmt Insolvenzantrag zurück

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    Der Insolvenzantrag für die Betreibergesellschaft der 89 vorübergehend geschlossenen Burger-King-Filialen ist vom Tisch.
    Der Insolvenzantrag für die Betreibergesellschaft der 89 vorübergehend geschlossenen Burger-King-Filialen ist vom Tisch. Foto: Karl-josef Hildenbrand, dpa

    Es gibt überraschende Neuigkeiten im Fall Burger-King: Der Insolvenzantrag derr Betreibergesellschaft der 89 vorübergehend geschlossenen Schnellrestaurants ist vom Tisch. Das Amtsgericht Stade teilte am Donnerstag mit, dass einem entsprechenden Antrag der Gesellschaft stattgegeben worden sei. Hinter dem Unternehmen steht der russische Investor Alexander Kolobov. Nach einer Mitteilung hat er für die Betreibergesellschaft ein Finanzpaket über 15 Millionen Euro geschnürt. Die Filialen haben rund 3000 Beschäftigte. 

    Burger Kingt hatte Franchisenehmer Yi-Ko fristlos gekündigt

    So funktioniert Franchising

    Beim Franchisesystem läuft das Geschäft über rechtlich unabhängige Unternehmer. Die Unternehmer dürfen gegen Gebühr das Geschäftskonzept des Franchisegebers nutzen.

    Die bekanntesten Beispiele für Franchising finden sich in der Gastronomie wie McDonald's oder Burger King.

    Die Franchisenehmer dürfen bestimmte Markennamen verwenden sowie Produkte herstellen und vertreiben. So erspart sich der Franchisegeber den Aufbau eines eigenen Vertriebsnetzes.

    Auf Deutsch heißt Franchising so viel wie "eine Konzession geben". Das Konzept stammt aus den USA.

    Der Franchisegeber unterstützt seine Partner beim Aufbau und der Führung des Betriebs.

    Im Unterschied zum Filialsystem tragen die Franchisenehmer vor Ort das unternehmerische Risiko.

    Nach Angaben des Deutschen Franchise-Verbandes gab es 2013 bundesweit 76,500 Franchisenehmer mit insgesamt 525.000 Beschäftigten.

    Burger King hatte seinem größten deutschen Franchisenehmer Yi-Ko mit 89 Filialen mit Verweis auf Vertragsverstöße im November fristlos gekündigt. Daraufhin mussten die Filialen schließen. Nach einem Insolvenzantrag der zu Yi-Ko Betreibergesellschaft Burger King GmbH hatte die Fast-Food-Kette mit dem bisherigen vorläufigen Insolvenzverwalter Marc Odebrecht eine Lizenzvereinbarung geschlossen und auch einen Massekredit in Millionenhöhe gewährt. Damit wurde der Weg für die Wiedereröffnung der Filialen frei. dpa

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