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Recht: Die Diesel-Insider packen aus

Recht

Die Diesel-Insider packen aus

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    Oliver Schmidts Albtraum begann am 7. Januar. Das FBI fing den Volkswagen-Manager vor der Rückreise nach Deutschland ab, der alljährliche Winterurlaub in Florida endete mit einer Festnahme am Flughafen von Miami. Seitdem ist der VW-Mitarbeiter in Haft und spürt die volle Härte der US-Justiz. Bei der strafrechtlichen Aufarbeitung des Abgas-Skandals ist Schmidt die zentrale Figur – zumindest in den USA, wo außer ihm bislang nur ein Ingenieur gefasst wurde, der rasch einen Kronzeugen-Deal schloss. Nun hat auch Schmidt ein Schuldgeständnis abgegeben.

    Der Deutsche, der laut Anklage bis März 2015 in leitender VW-Funktion mit Umweltfragen in den USA betraut war, räumte am Freitag vor dem US-Gericht in Detroit ein, Teil einer Verschwörung zum Betrug und Verstoß gegen US-Umweltgesetze gewesen zu sein. Durch das Geständnis sinkt Schmidts potenzielles Strafmaß erheblich. Während sein Kollege, der vor rund einem Jahr als erster VW-Mitarbeiter auspackte, von Anfang an auf Milde hoffen durfte, drohte Schmidt bisher die Höchststrafe.

    Das Justizministerium hatte den „Fall 20394, die Vereinigten Staaten von Amerika gegen Oliver Schmidt“, ursprünglich mit elf Anklagepunkten eröffnet. Bei einem Schuldspruch hätte das im Extremfall 169 Jahre Haft bedeutet. Trotzdem plädierte Schmidt über Monate auf unschuldig. Erst vor zwei Wochen hatten seine Anwälte den zuständigen Richter informiert, dass ihr Mandant geständig sei.

    Trotz des Angebots, 1,6 Millionen Dollar als Sicherheit zu hinterlegen, und etlicher Empfehlungsbriefe von Familie und Freunden war Richter Sean Cox die Fluchtgefahr zu groß, um Schmidt bis zum Prozess auf freien Fuß zu setzen. Zum Prozess wird es jetzt nicht mehr kommen – damit verliert Schmidt die Chance, sich vor Gericht zu verteidigen und im Erfolgsfall einen Freispruch zu erstreiten. Durch seinen Deal mit den US-Behörden wird allerdings auch das Risiko einer sehr langen Haftstrafe ausgeräumt. Der Großteil der Anklagepunkte wurde im Gegenzug für Schmidts Geständnis fallengelassen. Jedoch bestehen die Vorwürfe der Mittäterschaft bei Betrug und mutwilliger Verletzung des Luftreinhaltegesetzes fort, es droht nach wie vor eine Haftstrafe von bis zu sieben Jahren. Bei den Geldstrafen liegt das offizielle Höchstmaß nun bei insgesamt 500000 Dollar, doch laut seiner Vereinbarung mit den US-Behörden könnte es Schmidt gelingen, das Bußgeld auf einen Betrag zwischen 40000 bis 400000 Dollar zu drücken. Das Urteil soll am 6. Dezember gefällt werden.

    Welches Strafmaß Schmidt letztlich erhält, dürfte auch davon abhängen, inwieweit er zur Kooperation mit den Ermittlern bereit ist. Denn auch wenn die „Dieselgate“-Affäre für VW nach mehreren Milliarden-Vergleichen mit Klägern auf Konzernebene in den USA weitgehend abgeschlossen ist, hat die dortige Justiz die Suche nach schuldigen Führungskräften noch längst nicht aufgegeben. Erst im vergangenen Monat wurde die mittlerweile achte Strafanzeige veröffentlicht – diesmal gegen einen Ex-Manager der VW-Tochter Audi. Auf der Liste der US-Fahnder stehen inzwischen deutlich größere Namen als der von Schmidt – etwa der frühere Entwicklungsvorstand Heinz-Jakob Neußer. Hannes Breustedt, dpa

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