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Tierschutz: Gegen riesige Ställe: Barbara Hendricks will Baurecht ändern

Tierschutz

Gegen riesige Ställe: Barbara Hendricks will Baurecht ändern

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    Die Bauern sind von Barbara Hendricks Plänen, das Baurecht zu ändern, wenig begeistert.
    Die Bauern sind von Barbara Hendricks Plänen, das Baurecht zu ändern, wenig begeistert. Foto: Swen Pförtner, dpa

    Eigentlich sind Tierhaltung und Tierwohl kein Thema, für das Barbara Hendricks zuständig ist. Denn Landwirtschaft, das ist in Berlin Sache von Agrarminister Christian Schmidt (CSU). Doch die Umweltministerin nutzt jede Gelegenheit, um gegen „Agrarfabriken“, „Intensivtierhaltung“ und „Mega-Ställe“ vorzugehen. Vor wenigen Wochen appellierte die SPD-Politikerin, die Deutschen sollten nur noch halb so viel Fleisch essen – und so die klimaschädlichen Treibhausgase senken.

    Jetzt hat Hendricks nach allen Hebeln in ihrem Zuständigkeitsbereich suchen lassen, um auch Einfluss auf die Tierhaltung zu nehmen. Und die Ministerin, die auch für den Baubereich zuständig ist, ist fündig geworden: Sie will das Baurecht ändern. Künftig sollen Anwohner und Kommunen den Bau von großen Ställen leichter beeinflussen oder gar verhindern können. Nach ihren Plänen soll ein bauplanungsrechtliches Verfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit für große Anlagen verpflichtend werden. „Wir müssen dringend handeln, damit das System wieder ins Lot kommt“, sagt sie.

    Bislang sieht das Baugesetzbuch für Landwirte die „Privilegierung“ im Außenbereich vor. Vereinfacht besagt diese: Ein landwirtschaftlicher Betrieb hat grundsätzlich Baurecht auf seinem Grundstück. Eine Genehmigung ist trotzdem nötig, das Verfahren dafür häufig langwierig: Wer einen neuen Stall bauen will, muss dafür etwa bestimmte Abstandsregeln und Umweltvorschriften einhalten sowie über genug Fläche verfügen, um mehr als die Hälfte des Futters selbst anbauen zu können. Und: Das Bauvorhaben darf „öffentlichen Belangen nicht entgegenstehen“.

    Große Ställe sollen von Gemeinde abgesegnet werden

    Nach Hendricks’ Vorstellung soll sich das ändern. Ställe ab einer bestimmten Größe – die Rede ist von „großen Tierhaltungsanlagen“ – dürften grundsätzlich nur noch zugelassen werden, „wenn die Gemeinde einen entsprechenden Bebauungsplan erlässt“. In diesem Fall entscheidet die Kommune, wo ein Landwirt seinen Stall bauen kann. Die Bürger werden am Verfahren beteiligt. Die Sorge vieler Bauern: Künftig dürften deutlich mehr Neubauten am Widerstand der Anwohner scheitern.

    Beim Bayerischen Bauernverband jedenfalls ist man wütend auf Hendricks. Generalsekretär Hans Müller spricht von einem „Frontalangriff auf die Bauern, die Tierhaltung und die Privilegierung landwirtschaftlichen Bauens“. Schließlich hätten die Landwirte schon jetzt mit strengen Vorschriften in Sachen Umweltschutz und zahlreichen Auflagen zu kämpfen. Müller sagt: „Hendricks ist jedes Mittel recht, um gegen die Tierhaltung zu schießen.“

    Doch was ist überhaupt ein „Riesen-Stall“? Das ist im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung geregelt: Ist ein Stall mit mehr als 15000 Legehennen, 30000 Masthähnchen, 15000 Puten, 1500 Mastschweine oder 600 Rindern geplant, soll nach Hendricks Vorstellung künftig ein Bebauungsplan verpflichtend sein. In Bayern ist man von solchen Zahlen weit entfernt – auch, wenn der Strukturwandel fortschreitet und die Betriebe größer werden. Nach den jüngsten Zahlen aus dem Agrarbericht 2014 stehen in 0,3 Prozent der Kuhställe mehr als 150 Tiere. Durchschnittlich hatte ein Milchviehbetrieb in Bayern zuletzt 36 Kühe. Im Bereich der Schweinemast haben 0,8 Prozent der Betriebe mehr als 1500 Schweine. Der durchschnittliche Mastbetrieb verfügt über 601 Tiere.

    Gesetzesentwurf soll in Ressortabstimmung gehen

    Müller, der Generalsekretär des Bauernverbands, sagt: „Wer mehr Tierwohl und regionale Produkte will, muss auch den Bau von neuen Ställen ermöglichen.“ Hendricks dagegen geht es um eine Agrarwende. „Vielen Menschen ist diese Art der Landwirtschaft gar nicht mehr recht.“ Und auch viele Bauern wollten oder könnten mit der Intensivierung der Tierhaltung selbst nicht Schritt halten.

    Was aus dem Hendricks-Vorschlag wird, ist offen. Der Gesetzentwurf soll demnächst in die Ressortabstimmung gehen. Agrarminister Schmidt, der für das Thema Landwirtschaft zuständig ist, ist wenig begeistert vom neuesten Angriff seiner Kollegin. Die beiden führen seit längerem eine Fehde in aller Öffentlichkeit. Nun hat Schmidt seinen Sprecher ausrichten lassen: „Wir sind schon der Meinung, dass wir die Entwicklungsperspektive der Landwirtschaft nicht blockieren wollen.“ Mehr aber sagt er nicht. (mit dpa)

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