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Carlos Ghosn: Gericht verlängert erneut U-Haft für Renault-Chef Ghosn

Carlos Ghosn

Gericht verlängert erneut U-Haft für Renault-Chef Ghosn

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    Carlos Ghosn bleibt in Untersuchungshaft.
    Carlos Ghosn bleibt in Untersuchungshaft. Foto: Kin Cheung, dpa (Archiv)

    Ein Gericht in Japan hat die Untersuchungshaft für den Automanager Carlos Ghosn erneut verlängert. Der Renault-Chef müsse bis zum 11. Januar im Gefängnis bleiben, teilte das Bezirksgericht in der Hauptstadt Tokio am Montag mit.

    Ghosn war am 19. November unter dem Verdacht von Finanzvergehen festgenommen worden. Am 23. Dezember war die Untersuchungshaft zunächst bis zum 1. Januar verlängert worden.

    Carlos Ghosn weist die Vorwürfe zurück

    Der Automanager wird verdächtigt, einen persönlichen Investitionsverlust von 16 Millionen Dollar auf Nissan abgewälzt zu haben. Der 64-Jährige hatte lange auch den japanischen Autokonzern geführt. Ihm wird auch vorgeworfen, er habe in den Jahren 2010 bis 2015 ein um fünf Milliarden Yen (rund 39 Millionen Euro) zu niedriges Einkommen deklariert. Zudem soll er sich persönlich an Firmenkapital des Autobauers Nissan bereichert haben.

    Ghosn weist sämtliche Anschuldigungen zurück. Nach seiner Festnahme war er zunächst in einer engen Einzelzelle untergebracht. Japanischen Medienberichten zufolge ist er mittlerweile zu besseren Haftbedingungen untergebracht. Am Mittwoch und Donnerstag soll er demnach mit seinen Anwälten sprechen können.

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