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Luftfahrt: Lufthansa-Personal wegen Flügen in Krisengebiete besorgt

Luftfahrt

Lufthansa-Personal wegen Flügen in Krisengebiete besorgt

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    Beim Lufthansa-Kabinenpersonal gibt es Sorgen über den Umgang der Airline mit Flügen in Krisengebiete wie den Nahen Osten oder Westafrika.
    Beim Lufthansa-Kabinenpersonal gibt es Sorgen über den Umgang der Airline mit Flügen in Krisengebiete wie den Nahen Osten oder Westafrika. Foto: Federico Gambarini (dpa)

    Beim Lufthansa-Kabinenpersonal gibt es Sorgen über den Umgang der Airline mit Flügen in Krisengebiete wie den Nahen Osten oder Westafrika. Die Personalvertretung beklagt, dass die Fragen vieler Mitarbeiter unbeantwortet blieben und spricht in einem internen Schreiben von einer "tiefen Vertrauenskrise mit unserem Management", wie die Zeitungen der Funke Mediengruppe berichten. Das Unternehmen betonte auf dpa-Anfrage die Sicherheit von Passagieren und Besatzung habe oberste Priorität.

    Sorge über Umgang mit Flügen in Krisengebieten bei Lufthansa

    Nach Worten des Vorsitzenden der Gesamtvertretung für das fliegende Personal, Alexander Behrens, geht es im Kern um eine Rücktrittsklausel, die es Crewmitgliedern ermögliche, aus persönlichen Gründen Flüge in solche Regionen nicht anzutreten. Bei den jüngsten Krisen wie dem Gaza-Krieg, der Ebola-Krise in Westafrika oder dem Konflikt im Nordirak sei von der Kabinendienstleitung zu langsam auf die Möglichkeit dieser Rücktrittsklausel hingewiesen worden.

    Das heiße aber nicht, dass man dem Sicherheitskonzept der Lufthansa misstraue, betonte Behrens. "Die Sicherheitsabteilung der Lufthansa ist wahnsinnig gut." Dennoch fordere die Personalvertretung Mitsprache im Sicherheitsteam, das aktuelle Lagen bewerte. Derzeit würde die Personalvertretung nur informiert.

    Lufthansa: Sicherheit der Passagie und Crew ist "oberstes Gebot"

    Ein Lufthansa-Sprecher sagte, die Sicherheit der Passagiere und der Crews sei bei der Fluggesellschaft oberstes Gebot. Bei der Bewertung von Krisen sei man in ständigem Kontakt mit den zuständigen Behörden. dpa

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