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Verbraucher
30.09.2015

Maut, Pflege, Freibetrag: Das ändert sich am 1. Oktober in Deutschland

Änderungen am 1. Oktober 2015: Auch Kleinlaster sind dann in Deutschland mautpflichtig.
Foto: Patrick Pleul/Illustration (dpa)

Maut, Freibetrag, Pflege: Am 1. Oktober 2015 ändert sich für Verbraucher wieder einiges in Deutschland. Ein Überblick über die wichtigsten Gesetzesänderungen und Neuheiten.

Änderungen und neue Gesetze ab 1. Oktober 2015: Zum Monatsbeginn müssen sich Verbraucher in Deutschland wieder auf einige Neuerungen  einstellen. Betroffen sind unter anderem Brummi-Fahrer, Steuerzahler, und Beschäftigte im Pflegedienst. Was sich im neuen Monat ändert:

Mautpflicht ab 1. Oktober auch für Kleinlaster ab 7,5 Tonnen

Ab 1. Oktober 2015 werden Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht, also Kleintransporter, mautpflichtig. Darauf weisen Spediteurbranche und Toll Collect hin. Außerdem ändern sich die Mauttarife. Bisher mussten Kleinlaster zwischen 7,5 und 12 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht keine Maut auf den Autobahnen zahlen. Was gerade das Handwerk treffen wird: Die Lkw-Maut wird auch auf vielen Bundesstraßen erhoben.

Steuerzahlen können Freibeträge für zwei Jahre beantragen

Auch für andere Arbeitnehmer gibt es ab 1. Oktober 2015 eine Neuerung, allerdings eine positive: Von diesem Zeitpunkt an können sie bei ihrem Finanzamt den Antrag auf einen Freibetrag für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren beantragen, teilt das Bundesfinanzministerium mit. Die Wirkung beginnt dann am 1. Januar 2016. Freibeträge, etwa für Werbungskosten oder Sonderausgaben, mindern die zu zahlende Einkommenssteuer.

Änderungen am 1. Oktober: Mindestlohn in der Pflege wird ausgeweitet

Ab 1. Oktober 2015 wird der Kreis der Beschäftigten, für die der Pflegemindestlohn gilt, deutlich ausgeweitet: Der Mindestlohn gilt dann auch für die 45.000 Betreuungskräfte in der teil- und vollstationären Altenpflege. Das berichtet das Bundessozialministerium.

Der Pflege-Mindestlohn war Anfang des Jahres auf 9,40 Euro pro Stunde im Westen und 8,65 Euro im Osten gestiegen. In zwei Schritten wird er weiter erhöht und soll ab Januar 2017 dann 10,20 Euro pro Stunde im Westen und 9,50 Euro im Osten betragen.

Kältebauer bekommen neue Meisterprüfungsordnung

Das Kälteanlagenbauer-Handwerk erhält am 1. Oktober 2015 eine neue Meisterprüfungsverordnung, Die neue Meisterprüfungsordnung resultiere "aus den gestiegenen technischen Standards in der Kälte- und Klimatechnik und neuen gesetzlichen Auflagen für Sicherheit und Umweltschutz, die gerade eine höhere Energie- und Ressourceneffizienz notwendig machen", so das zuständige Bundeswirtschaftsministerium.

Jährlich erwerben rund 220 Prüflinge mit der erfolgreich abgelegten Meisterprüfung den "Großen Befähigungsnachweis" im Kältebauer-Handwerk.  AZ

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