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Klage: Niederlage für IHK-Kritiker

Klage

Niederlage für IHK-Kritiker

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    Die Zwangsmitgliedschaft in der IHK Schwaben ist legitim.
    Die Zwangsmitgliedschaft in der IHK Schwaben ist legitim. Foto: Ulrich Wagner

    Der Konflikt zieht sich bereits eine Weile. Genauer: acht Jahre schon. Damals, im Juni 2009, hatte ein Unternehmen aus Memmingen geklagt. Es ging um Mitgliedsbeiträge an die Industrie- und Handelskammer Schwaben (IHK) mit Sitz in Augsburg. Es ging um 189,30 Euro. Darf die Kammer die Beiträge erheben? Ist die Pflichtmitgliedschaft in dem Verband rechtmäßig? Das Augsburger Verwaltungsgericht beantwortete beide Fragen im Mai 2011, also zwei Jahre später, mit Ja.

    Ein Ende der rechtlichen Auseinandersetzung war dies jedoch nicht, der Streit ging durch alle Instanzen und landete schließlich vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Das entschied nun: Gewerbetreibende müssen weiterhin als Pflichtmitglieder Beträge an Industrie- und Handelskammern zahlen. In dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss heißt es, die gesetzlich bestimmte Pflichtmitgliedschaft und die Beitragspflicht seien „nicht zu beanstanden“, weil die Kammern „legitime öffentliche Aufgaben“ erfüllten. Beschwerdeführer waren in dem Fall der Inhaber eines Reisebüros aus Kassel – und eben die Ackermann GmbH aus Memmingen mit ihrem Chef Walter Ackermann. Sie betrachten die Pflichtmitgliedschaft als einen Eingriff in ihre Grundrechte.

    Das Bundesverfassungsgericht sah zwar Eingriffe in die vom Grundgesetz geschützte „allgemeine Handlungsfreiheit“, und zwar sowohl durch Pflichtmitgliedschaft als auch die Beitragserhebung. Die Einbindung der Unternehmen in die IHK sei jedoch gerechtfertigt; die Aufgaben der Kammern seien „legitimer Zweck“ für die Pflichtmitgliedschaft. Zu den Aufgaben zählt das Gericht, die Interessen der Gewerbetreibenden zu vertreten, Prüfungen abzunehmen und Bescheinigungen zu erteilen. Die finanzielle Belastung der Betriebe durch die Mitgliedschaft wiege auch „nicht sehr schwer“. Zugleich betonte das Gericht den Schutz von Minderheitenpositionen unter den Mitgliedern der Kammern.

    Die IHK Schwaben sieht in der Entscheidung des Gerichtes eine Bestätigung der „unverzichtbaren Arbeit“ der Kammern. Diese gewährten beispielsweise ein „Höchstmaß an einheitlichen Ausbildungsstandards“, sagte Andreas Kopton, Präsident der IHK Schwaben.

    Unternehmer Walter Ackermann will indes weiterkämpfen. Eine Zwangsmitgliedschaft, sagte er, sei „kein Zeichen einer Demokratie“. Die IHK kassiere „überhöhte Beiträge“ und bringe „keinerlei Gegenleistung“. Ackermann kündigte an, Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einreichen zu wollen. (mit afp)

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