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Rückkehr in Vollzeit vorerst nicht möglich

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Rückkehr in Vollzeit vorerst nicht möglich

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    Das geplante Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit ist gescheitert. „Das Kanzleramt hat mir mitgeteilt, dass eine Kabinettsbefassung nicht mehr vorgesehen ist“, teilte Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) mit. Kanzleramtsminister Peter Altmaier sagte, Nahles habe einen Referentenentwurf vorgelegt, der über die Verabredungen im Koalitionsvertrag hinausgegangen sei, erklärte er. Deshalb habe die Ressortabstimmung dazu nicht abgeschlossen werden können.

    Dem Gesetzentwurf der Ministerin zufolge sollten Beschäftigte, die zeitlich begrenzt ihre Arbeitszeit verringern möchten, danach zur ursprünglichen Arbeitszeit zurückkehren können. Während Nahles dies für Unternehmen ab 15 Beschäftigten vorsah, hätten Union und Arbeitgeber die Schwelle bei 200 Beschäftigten festlegen wollen. Das hätte mehr als drei Millionen Teilzeitbeschäftigte ausgeschlossen. Laut Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung nehmen vor allem Frauen Teilzeit in Anspruch – mehrheitlich freiwillig. (dpa)

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