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  3. Insolvenz: Schuhkette Leiser zieht die Reißleine

Insolvenz
31.03.2017

Schuhkette Leiser zieht die Reißleine

Der Augsburger Schuhhandelskette Leiser steht schon wieder eine Sanierung ins Haus. Als Grund wird der Trend zum Online-Handel angegeben.
Foto: Ulrich Wagner

Weil die Zahlungsunfähigkeit droht, muss sich das Unternehmen sanieren – zum zweiten Mal nach 2012. Da erstaunt es, dass bis vor kurzem noch Gewinne geschrieben wurden

Der Handel ist im Wandel – das spüren viele Einzelhändler. Es wird vermehrt online gekauft und die Zahl der Möglichkeiten, sich mit Waren zu versorgen, wächst. Das bekommt offenbar auch die Augsburger Schuhhandelskette Leiser zu spüren. Sie sieht unter den sich „verschärfenden Marktbedingungen“, wie es die Geschäftsführung formuliert, ihre Wettbewerbsfähigkeit in Gefahr und das Risiko einer Zahlungsunfähigkeit. Deshalb hat sich das Unternehmen nach eigenen Angaben entschlossen, alle Gesellschaften der Gruppe, dazu gehören die Leiser Fabrikations- und Handelsgesellschaft, die Schuhhof GmbH und die Leiser Handelsgesellschaft, mittels eines Schutzschirmverfahrens zu sanieren – also in Eigenregie mit Unterstützung eines Experten. Der Antrag auf dieses spezielle Insolvenzverfahren ist diese Woche gestellt worden.

Auf den ersten Blick scheint dieser Schritt nicht nachvollziehbar, gibt Leiser doch für die Geschäftsjahre 2015 und 2016 positive Bilanzen und einen Gewinn nach Steuern an. Doch der vorläufige Sachwalter Christian Plail (Sozietät Schneider Geiwitz) ordnet ein: „Das waren die Bilanzen aus 2015 und 2016. Mittlerweile haben wir 2017. Zudem hat sich der Markt stark verändert – Stichwort Onlinehandel und verändertes Kaufverhalten.“ Leiser habe aufgrund dieser Entwicklungen seine Position am Markt neu bewertet und sei dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass der Verlust der Wettbewerbsfähigkeit drohe und ohne das Ergreifen passender Gegenmaßnahmen auch die Zahlungsunfähigkeit.

Das wolle Leiser verhindern, so Plail, und habe nun drei Monate Zeit, mit seiner Unterstützung Insolvenzgründe und Vermögensverhältnisse zu prüfen. Daraus entstehe ein Sanierungskonzept. Dann entscheide das Gericht über die Eröffnung des Schutzschirmverfahrens.

Welche Auswirkungen die Leiser-Krise auf Mitarbeiter und Filialen haben wird, ist noch völlig unklar. „Für Aussagen diesbezüglich stehen wir noch viel zu weit am Anfang unserer Arbeit. Sicher sei aber, dass Restrukturierungsmaßnahmen stattfinden müssen. Wie diese aussehen werden, können wir erst zu einem späteren Zeitpunkt sagen“, so Plail.

Leiser hatte 2012 schon einmal ein Insolvenzverfahren in Eigenregie durchgezogen. Damals gingen von rund 1450 Stellen circa 550 Arbeitsplätze verloren, rund 900 Stellen blieben. Die Augsburger Schuhhandelskette war eines der ersten Unternehmen in Deutschland, das sich eine Reform des Insolvenzrechts zunutze machte und den Betrieb ohne Insolvenzverwalter in Eigenverantwortung wieder auf die Beine stellte – heute bekannt als Schutzschirmverfahren.

Bei einem regulären Insolvenzverfahren wird die Geschäftsführung durch einen Insolvenzverwalter ersetzt. Beim Schutzschirmverfahren bleibt die Geschäftsführung dagegen im Amt. Ihr wird im Regelfall nur ein Sachwalter zur Seite gestellt, der die Sanierung begleitet.

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