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Steuerhinterziehung: Selbstanzeigen von Steuerbetrügern auf Rekordniveau

Steuerhinterziehung

Selbstanzeigen von Steuerbetrügern auf Rekordniveau

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    Noch nie gingen bei den deutschen Behörden so viele Selbstanzeigen von Steuersündern ein wie momentan.
    Noch nie gingen bei den deutschen Behörden so viele Selbstanzeigen von Steuersündern ein wie momentan. Foto: Armin Weigel/dpa

    Die Zahl der Selbstanzeigen von Steuerbetrügern hat vor dem Inkrafttreten schärferer Regeln einen neuen Rekordwert erreicht. Seit Jahresbeginn haben sich nach einer Umfrage der "Welt am Sonntag" bei den 16 Länderfinanzministerien 31.927 Steuersünder selbst angezeigt. Damit übertrifft die Zahl der Selbstanzeigen dem Bericht zufolge schon jetzt deutlich das Rekordergebnis aus 2013, als es im gesamten Jahr rund 24.000 Selbstanzeigen gegeben habe. Außer Hessen hätten alle Länder schon jetzt neue Spitzenwerte gemeldet.

    Bayern auf Platz drei bei den Selbstanzeigen

    Das Strafmaß bei Steuerhinterziehung

    Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) von 2008: Wer Steuern in Höhe von mehr als einer Million Euro hinterzogen hat, muss in der Regel ins Gefängnis. Nur wenn es «gewichtige Milderungsgründe» gibt, sei eine Bewährungsstrafe denkbar.

    Bis 50.000 Euro Geldstrafe drohen im Normalfall.

    Beträge über 50.000 Euro gelten bereits als Hinterziehung «in großem Ausmaß». Das kann eine Freiheitsstrafe zur Folge haben, unter Umständen auf Bewährung.

    Wurden Steuern in Millionenhöhe hinterzogen, ist laut BGH eine Haftstrafe fällig - eine Aussetzung zur Bewährung scheidet im Normalfall aus. Außerdem ist eine öffentliche Hauptverhandlung zwingend.

    Der BGH stützte sich auf Paragraf 370 der Abgabenordnung. Danach drohen in einfachen Fällen von Steuerhinterziehung Geldstrafen oder bis zu fünf Jahre Haft.

    In besonders schweren Fällen - «wenn der Täter in großem Ausmaß Steuern verkürzt» - sind von sechs Monaten bis zu zehn Jahre Gefängnis vorgesehen.

    Die meisten Anzeigen gab es den Recherchen zufolge mit 7214 in Baden-Württemberg. Dahinter folgt Nordrhein-Westfalen mit 6300 Anzeigen, Bayern kommt mit bislang 4600 Anzeigen auf Platz drei. Die wenigsten Selbstanzeigen gab es in Mecklenburg-Vorpommern mit 24.

    Für Steuerbetrüger wird es ab Januar deutlich teurer, mit einer Selbstanzeige straffrei davonzukommen. Dann sinkt die Grenze, bis zu der Steuerhinterziehung ohne Zuschlag bei einer Selbstanzeige straffrei bleibt, von 50.000 auf 25.000 Euro. Bei höheren Beträgen wird bei gleichzeitiger Zahlung eines Zuschlages von zehn Prozent von einer Strafverfolgung abgesehen.

    Ab Januar gelten für Steuersünder schärfere Regeln

    Bei der Zahl der Steuer-Selbstanzeigen gibt es nur eine Richtung: nach oben.
    Bei der Zahl der Steuer-Selbstanzeigen gibt es nur eine Richtung: nach oben. Foto: Armin Weigel/Symbol (dpa)

    Ab einem Hinterziehungsbetrag von 100.000 Euro werden 15 Prozent Strafzuschlag fällig, ab einer Million Euro 20 Prozent. Bisher wird ein Zuschlag von 5 Prozent berechnet. Zudem müssen neben dem hinterzogenen Betrag in Zukunft auch die Hinterziehungszinsen in Höhe von 6 Prozent pro Jahr sofort entrichtet werden. Zudem wird die Strafverfolgungsverjährung auf zehn Jahre ausgedehnt. dpa/AZ

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