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Energie: Sollen Haus-Sanierer weniger Steuern zahlen?

Energie

Sollen Haus-Sanierer weniger Steuern zahlen?

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    Sollen Hausbesitzer, die ihre Immobilie energetisch umrüsten, steuerliche Vorteile erhalten? Der Vorschlag wird in Berlin heiß diskutiert.
    Sollen Hausbesitzer, die ihre Immobilie energetisch umrüsten, steuerliche Vorteile erhalten? Der Vorschlag wird in Berlin heiß diskutiert. Foto: Symbolbild: dpa

    Ein Jahr nach der Bundestagswahl sind Steuerentlastungen für die Koalition nun plötzlich doch ein Thema. Ein Vorschlag aus der Union, Hausbesitzer mit Steuervorteilen für das energetische Sanieren von Gebäuden zu belohnen, stößt nach langem Widerstand nun auch in der SPD auf Zustimmung.

    Seine Partei sei immer für die steuerliche Förderung der energetischen Sanierung gewesen, betonte Baustaatssekretär Florian Pronold gegenüber unserer Zeitung. „Wir sind aber dafür, dass kleine Eigenheimbesitzer nicht gegenüber einkommensstarken benachteiligt werden.“ Wenn dieses Defizit von der Union behoben werde, „kann die steuerliche Förderung gelingen“.

    Anreize statt Zwang

    In einem Positionspapier der Wirtschaftspolitiker von CDU und CSU, das unserer Redaktion vorliegt, wird neben einer spürbaren Vereinfachung der gegenwärtigen Förderprogramme, einer beschleunigten Sanierung von öffentlichen Gebäuden und einer besseren Förderung der Energieberatung auch ein Steuernachlass für Immobilienbesitzer gefordert, die ihre Häuser energetisch aufrüsten, indem sie beispielsweise ihre Fassaden neu dämmen oder neue, sparsamere Heizungen einbauen. „Wir setzen auf Anreize und nicht auf Zwang“, betonte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende, der Günzburger Abgeordnete Georg Nüßlein, gegenüber unserer Zeitung.

    Kriterien für Steuervorteile sollen lockerer werden

    Dass die SPD einen ähnlichen Vorschlag in der vergangenen Legislaturperiode im Bundesrat noch zu Fall gebracht hat, begründete Pronold mit der fehlenden Gegenfinanzierung durch die schwarz-gelbe Koalition. Nach deren Gesetzentwurf hätten Immobilienbesitzer zehn Prozent ihrer Sanierungskosten in ihrer Steuererklärung geltend machen können. Geschätzte Steuerausfälle: 1,5 Milliarden Euro.

    Anders als im ersten Anlauf will die Union nun die Kriterien für einen solchen Steuervorteil lockern. Er solle, so Nüßlein, nicht nur für komplette Isolierungen von Gebäuden gewährt werden, sondern auch für Teilsanierungen wie dem Austausch von Fenstern oder dem Dämmen eines Daches. Wörtlich sagte er: „Wir können aus einem Gründerzeithaus kein Passivhaus machen und auch nicht ganz Deutschland in Styropor verpacken.“

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