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VW: Urheberstreit über Käfer-Design: Es ist keine Einigung in Sicht

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Urheberstreit über Käfer-Design: Es ist keine Einigung in Sicht

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    Der Käfer-Nachfolger Beetle: Über das legendäre Design wird vor Gericht gestritten.
    Der Käfer-Nachfolger Beetle: Über das legendäre Design wird vor Gericht gestritten. Foto: Soeren Stache, dpa (Symbol)

    Wer ist für das legendäre Design des VW Käfer und seines Nachfolgers New Beetle verantwortlich? Darüber wird seit Mittwoch am Landgericht Braunschweig verhandelt. In einer ersten mündlichen Verhandlung zu dem Urheberstreit wurde klar, dass die juristischen Fronten zwischen dem Autobauer und der Familie des früheren Porsche-Designers Erwin Komenda (1904 bis 1966) verhärtet bleiben.

    Gesprächsbereitschaft gibt es, aber Ansätze für eine gütliche Einigung sehen beide Seiten eher nicht. Mit diesem Ergebnis endete die zweistündige Erörterung der wesentlichen Fragen zum Auftakt. "Meiner Mandantin geht es in erster Linie um eine Anerkennung der Lebensleistung ihres Vaters", sagte ihr Anwalt Peter Lutz. Seinen Worten zufolge geht es in dem Verfahren um fünf Millionen Euro. Das sei ein signifikanter Betrag für die Darstellung der Lebensleistung. 

    Streit um Käfer-Design: Volkswagen hält Klage für unbegründet

    Ingrid Steineck, die Tochter des Designers, fordert einen Fairnessausgleich - gewissermaßen eine Nachvergütung für den großen Erfolg des kleinen Flitzers in den vergangenen sieben Jahrzehnten. Richter Jochen Meyer umschrieb das Verfahren mit der Frage, ob eventuell ein Nachschlag für eine möglicherweise zu geringe Vergütung fällig sei.

    Volkswagen hält die Klage für unbegründet. Man überhöhe die Leistung Komendas, wenn man ihn mit einem heutigen Designer vergleiche, sagte ein VW-Anwalt. Er verwies darauf, dass die Vorgänge "wahnsinnig lang zurückliegen". Unter anderem gehe es um einen Vertrag, der vor mehr als 70 Jahren geschlossen worden sei.  

    Eine der zu klärenden Fragen ist, ab wann etwa Modellierungen und Entwicklungen für das Urheberrecht relevant sind. Sind es in diesem Fall Zeichnungen aus dem Jahr 1934 oder der sogenannte Ur-Käfer aus dem Jahr 1939? "Wir sind der Meinung, dass Zeichnungen von 1934 den Käfer das erste Mal dokumentieren", begründete Klägeranwalt Peter Lutz. Danach sei der Wagen weiterentwickelt worden. Außerdem geht es in dem Verfahren auch um die Frage, welche Auswirkungen etwa die Produktion des Autos in Mexiko und der Vertrieb außerhalb Deutschlands haben.

    Der letzte Käfer lief im Jahr 2003 in Puebla in Mexiko vom Band. Im September dieses Jahres wurde bekannt, dass Volkswagen im Sommer 2019 die Produktion des Käfer-Nachfolgers VW Beetle einstellt. Als Käfer-Schöpfer gilt der Autokonstrukteur Ferdinand Porsche.

    Ähnliche Klage über Urheberrecht am Porsche 911 wurde abgewiesen

    Ende Juli dieses Jahres hatte das Landgericht Stuttgart eine ähnliche Klage über das Urheberrecht am Porsche 911 und dem Vorgängermodell Porsche 356 abgewiesen. Dagegen sei aber mittlerweile Berufung eingelegt worden, sagte der Anwalt der Klägerin und zeigte sich für beide Verfahren optimistisch. Wann die Verhandlung in Braunschweig fortgesetzt wird, blieb unklar. (dpa)

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