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Banken: Verbraucherschützer klagen gegen hohe Gebühren für Basiskonten

Banken

Verbraucherschützer klagen gegen hohe Gebühren für Basiskonten

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    Wer nur ein sogenanntes Basiskonto hat, muss mit besonders hohen Gebühren rechnen, kritisieren Verbraucherschützer.
    Wer nur ein sogenanntes Basiskonto hat, muss mit besonders hohen Gebühren rechnen, kritisieren Verbraucherschützer. Foto: Franziska Gabbert, dpa

    Ein Girokonto ist aus dem Alltag kaum wegzudenken. Wer einen Mobilfunkvertrag abschließen will, wird zum Beispiel nach seiner Kontonummer gefragt – genauso wie jeder, der von seinem Arbeitgeber Lohn bekommt. Seit dem 19. Juni 2016 hat in Deutschland deshalb jeder das Recht, ein sogenanntes Basiskonto zu eröffnen. Das Konto funktioniert wie ein übliches Girokonto und ermöglicht Überweisungen, Ein- und Auszahlungen. Es richtet sich vor allem an Geringverdiener, Obdachlose, Sozialleistungsempfänger oder Flüchtlinge – also Personengruppen, die wirtschaftlich schwach sind. Das Problem: Die Basiskonten sind häufig teurer als normale Girokonten, kritisiert der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Er hat jetzt gegen drei Kreditinstitute Klage eingereicht – gegen die Postbank, die Deutsche Bank und die Sparkasse Holstein.

    Kontogebühren der Banken variieren stark

    Oft genügen unglückliche Umstände, sodass man auf ein Basiskonto angewiesen ist, sagt Christina Buchmüller, Referentin für Finanzmarktfragen beim Bundesverband der Verbraucherzentralen. „Wer einen negativen Schufa-Eintrag hat, also als wenig kreditwürdig gilt, wird von den Kreditinstituten nicht mehr so gerne gesehen“, erklärt sie im Gespräch mit unserer Zeitung. Bei der Einführung des Basiskontos ging die Bundesregierung davon aus, dass rund eine Million Menschen davon profitieren werden. In der Praxis lassen sich viele Banken das Basiskonto aber teuer bezahlen, berichten die Verbraucherschützer.

    Bei der Postbank kostet das Basiskonto 5,90 Euro im Monat, das Standard-Girokonto dagegen nur 3,90 Euro. Die Deutsche Bank verlange 8,99 Euro für das Basiskonto, berichtet Buchmüller. Dazu kämen 1,50 Euro für jede Papier-Überweisung. Mit im Schnitt fünf Überweisungen im Monat kommt man damit auf 16,50 Euro Kosten, kritisiert die Verbraucherschützerin.

    Doch Postbank und Deutsche Bank sind mit ihren hohen Preisen für das Basiskonto anscheinend nicht allein. „Es gibt Sparkassen oder Volksbanken, die noch teurer sind – gerade im ländlichen Raum“, berichtet die Expertin. Weshalb aber sind die Basiskonten teurer? Die Verbraucherschützerin hat eine Vermutung: „Die Banken wollen die wirtschaftlich schwachen Kunden nicht“, sagt sie. „Sie sind nicht an ihnen interessiert, weil sich hier kein Geld verdienen lässt.“

    Verbraucherschützer fordern Gesetzgeber zum Einschreiten auf

    Die Verbraucherzentralen fordern jetzt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) auf, sich für die Rechte der wirtschaftlich Schwächeren einzusetzen: „Die Bafin muss verhindern, dass Verbrauchern durch die hohen Entgelte der Zugang zum Basiskonto verwehrt wird“, sagt Dorothea Mohn, Leiterin des Bereichs Finanzmarkt beim Bundesverband der Verbraucherzentralen. Der Gesetzgeber schreibe vor, dass der Preis für das Konto „angemessen“ sein soll. Aus Sicht der Verbraucherschützer bedeutet das, dass das Basiskonto nicht teurer sein darf als ein normales Girokonto mit vergleichbaren Leistungen. Zudem solle jemand, der sein Basiskonto vor allem online nutzt, auch weniger zahlen müssen.

    Bei der Bafin dagegen betont man, dass die Regierung bewusst darauf verzichtet hat, den Preis für ein Basiskonto genau festzusetzen: „Der Gesetzgeber hat sich entschieden, weder konkrete Entgelte noch Entgeltrahmen für Basiskonten vorzugeben“, teilt das Amt mit. Statt dessen habe man es den Banken ermöglicht „angemessene Entgelte zu erheben“, die auch „einen angemessen Gewinn der Institute beinhalten können“. Angemessen sei dabei, was marktüblich ist, wobei aber das Nutzerverhalten der Kunden berücksichtigt werden müsse. Eine Deckelung auf einen bestimmten Betrag sei nicht vorgesehen.

    Bei der jetzt beklagten Postbank begründet man die höheren Kosten für das Basiskonto mit dem höheren Aufwand: Die Eröffnung des Basiskontos sei deutlich aufwendiger, bei Flüchtlingen müssten Legitimationsdokumente geprüft werden. Die Kündigungsmöglichkeiten der Postbank seien zudem stark beschränkt, selbst wenn die Inhaber bei der Zahlung der Kontogebühren in Rückstand geraten. Zudem bestehe bei Wohnsitzlosen das Risiko, dass diese nicht zu erreichen sind.

    Wie viele Basiskonten es übrigens gibt, darüber hat die Bafin, genauso wie der Deutsche Sparkassenverband, keinen Überblick.

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