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Eilanträge: Verfassungsgericht weist Anträge von EZB-Kritikern ab

Eilanträge

Verfassungsgericht weist Anträge von EZB-Kritikern ab

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    EZB-Turm in Frankfurt: Die EZB kauft zur Ankurbelung von Inflation und Konjunktur seit März 2015 Staatsanleihen und andere Wertpapiere in großem Stil.
    EZB-Turm in Frankfurt: Die EZB kauft zur Ankurbelung von Inflation und Konjunktur seit März 2015 Staatsanleihen und andere Wertpapiere in großem Stil. Foto: Boris Roessler (dpa)

    Die Karlsruher Richter wiesen Eilanträge der ehemaligen AfD-Politiker Bernd Lucke, Hans-Olaf Henkel und anderer als unzulässig ab, wie das oberste deutsche Gericht mitteilte.

    Die EZB-Kritiker wollten mit ihren Anträgen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verhindern, dass der Anti-Krisen-Kurs fortgeführt wird, solange über die Verfassungsbeschwerden gegen die ultralockere Geldpolitik der EZB noch nicht entschieden worden ist. (Az.: 2 BvR 1651/15).

    Das Bundesverfassungsgericht hatte im Juli den Europäischen Gerichtshof in den Rechtsstreit eingeschaltet. Eine Entscheidung steht noch aus. Eine einstweilige Anordnung hätte die Hauptsache vorweggenommen, erklärte das Bundesverfassungsgericht nun.

    Die EZB kauft zur Ankurbelung von Inflation und Konjunktur seit März 2015 Staatsanleihen und andere Wertpapiere in großem Stil - derzeit für 60 Milliarden Euro im Monat. Das Programm, dessen Risiken auch die nationalen Notenbanken tragen, soll noch bis mindestens Ende 2017 laufen. dpa

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