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Landgericht Mosbach: Körperverletzung mit Todesfolge: Chirurg muss ins Gefängnis

Landgericht Mosbach

Körperverletzung mit Todesfolge: Chirurg muss ins Gefängnis

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    Bei einem Eingriff hat ein Chirurg sich falsch verhalten. Weil seine Patientin an den Folgen starb, muss er nun ins Gefängnis.
    Bei einem Eingriff hat ein Chirurg sich falsch verhalten. Weil seine Patientin an den Folgen starb, muss er nun ins Gefängnis. Foto: Oliver Berg/Archiv (dpa)

    Das Landgericht Mosbach hat am Freitag einen Chirurg zu zwei Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Das Urteil lautete auf Körperverletzung mit Todesfolge in einem minderschweren Fall. Der Chirurg hatte einer Patienten 2012 ohne ihr Wissen die halbe Leber entfernt. Eigentlich hatte der Eingriff zur Gewinnung von Gewebeproben aus Tumorgeschwülsten an Leber und der Entfernung eines Tumors im Dickdarm dienen sollen. Nach Komplikationen entfernte der Chirurg der 30-Jährigen dann die Hälfte ihrer Leber.

    Chirurg verursachte Multi-Organ-Versagen bei Patientin

    Der chirurgische Eingriff hätte eigentlich gut eineinhalb Stunden dauern sollen, es wurde dann aber eine Operation, die fast den ganzen Tag dauerte. Der Oberstaatsanwalt Franz-Josef Heering geht davon aus, dass "verschiedene grobe, nicht nachvollziehbare Fehler" und "Verstöße gegen die Regeln ärztlicher Kunst" zum tragischen Ausgang der Operation geführt haben. Auch der Sachverständige Professor Christoph-Thomas Germer erkannte fachliche Mängel und machte diese zum Grund für das Multi-Organ-Versagen, durch das die 30-jährige Patientin starb.

    Auch das Verhalten des Chirurgen hatte für Aufregung gesorgt. Obwohl der 58-Jährige aussagte, dass er den Operationsverlauf zutiefst bedauere, soll er sich laut der Eltern der Verstorbenen nicht bei der Familie entschuldigt haben. Zudem erklärte Richter Alexander Ganter in der Urteilsbegründung: "Wir hatten eine Märchenstunde. Der Angeklagte hat seine Angaben mehrfach angepasst, weshalb wir ihm nicht glauben konnten." dpa/sh

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