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Krankenversicherung
16.12.2014

Krankenkassen-Zusatzbeiträge: Warum sich für Versicherte nichts ändert

Krankenkassen können ab Januar 2015 neue Zusatzbeiträge erheben.
Foto: Angelika Warmuth (dpa)

Krankenkassen können ab Januar 2015 neue Zusatzbeiträge erheben. Dennoch sollte niemand überstürzt die Kasse wechseln. Hintergrund ist eine neue Gesetzesregelung.

Es gibt Veränderungen bei den deutschen Krankenkassen. Ab 1. Januar 2015 sinkt der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung um 0,9 Prozent, denn Arbeitnehmer müssen den bisherigen Sonderbeitrag nicht mehr zahlen. Doch zum Ausgleich können die Kassen einen Zusatzbeitrag erheben, dessen Höhe sie selbst festlegen.

Krankenkassen-Zusatzbeiträge: Die Kassen senken die Beiträge

Der Schätzerkreis des Bundesversicherungsamtes hat die Prognose abgegeben, dass sich für viele Versicherte wohl nichts ändern wird. Es wird vermutet, dass die meisten Kassen einen Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent erheben werden - die AOK Bayern und die Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK) haben ebendies bereits angekündigt. Die Techniker Krankenkasse (TK), die Ersatzkasse hkk und die AOK Plus (Sachsen und Thüringen) senken ihren Beitragssätze.

Sonderkündigungsrecht ermöglicht Krankenkassenwechsel

Durch die Senkung des Beitragssatzes fehlen den Krankenkassen bis zu elf Milliarden Euro, die Reserven schmelzen außerdem. Deshalb ist zu erwarten, dass alle Kassen irgendwann einen Zusatzbeitrag erheben. In jedem Fall müssen die Kassen ihre Versicherten über Veränderungen rechtzeitig informieren. Es gibt ein Sonderkündigungsrecht, wenn eine Kasse erstmalig einen Zusatzbeitrag erhebt. AFP/sh

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