Der Eigentümerverband Haus & Grund hat darauf hingewiesen, dass Mieter von ihren Vermietern die Beseitigung von Wespennestern auf dem Balkon verlangen können. Die Beeinträchtigung des Balkons durch die Wespen und ihr Nest muss in diesem Fall allerdings gegeben sein.
Kosten für Wespennest-Entfernung zahlt Vermieter
Außerdem ist dem Vermieter eine angemessene Frist einzuräumen, wenn er das Wespennest beseitigen muss. Dennoch muss er die Kosten für eine Beseitigung übernehmen und kann sie nicht als Betriebskosten auf die Mieter abwälzen.
Feuerwehr und Kammerjäger entfernen Wespennester
In Fällen mit erheblicher Gefahr können Mieter selbst Kammerjäger oder Feuerwehr beauftragen - und müssen den Vermieter nicht einmal darüber informieren. Falls die anfallenden Kosten im Verhältnis zur tatsächlichen Gefahr angemessen sind, muss die Vermieter die Rechnung bezahlen. Sind die Kosten unverhältnismäßig, muss der Mieter zahlen. dpa/tmn/sh Wespen mit kleinen Tricks vertreiben