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Corona-Impfstoff: Mehrwertsteuer für Corona-Impfmittel: Nächste Panne?

Corona-Impfstoff

Mehrwertsteuer für Corona-Impfmittel: Nächste Panne?

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    Impfdosen, aber auch das Zubehör wie Spritzen und andere Dinge, könnten von der Mehrwertsteuer befreit werden. Die Regierung hat sich zum Ärger der FDP aber noch nicht entschieden.
    Impfdosen, aber auch das Zubehör wie Spritzen und andere Dinge, könnten von der Mehrwertsteuer befreit werden. Die Regierung hat sich zum Ärger der FDP aber noch nicht entschieden. Foto: Ulrich Wagner

    Die Impfstoffversorgung in Deutschland läuft so schleppend, dass die Regierung mit dem Spitzenbeamten Christoph Krupp nun sogar einen Sonderbeauftragten einsetzt, um die Produktion zu steigern. Gleichzeitig macht es Schwarz-Rot den Versorgern, etwa Krankenkassen und der Pflegeversicherung, finanziell unnötig schwer. Sie müssen Millionen zahlen, die sie nicht zahlen müssten. Denn es gibt eine EU-Richtlinie, die sie von der Zahlung der Mehrwertsteuer befreien könnte. Wenn sie denn in Deutschland angewendet würde.

    Die Richtlinie sieht vor, dass Impfstoffe, Impfzubehör und Dienstleistungen gänzlich von der 19-prozentigen Umsatzsteuer befreit werden können oder unter den ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent fallen. Die Bestimmung trat am 11. Dezember in Kraft. Die Bundesregierung allerdings überlegt Wochen danach immer noch, ob sie die Befreiung in Anspruch nehmen will. Das geht aus einer Antwort der Regierung auf eine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor, die unserer Redaktion vorliegt.

    Erschwinglicherer Zugang zu Lieferung von COVID-19-Impfstoff

    Die entsprechende EU-Richtlinie 2020/2020 ist in ihrer Aussage eindeutig. Über die Mehrwertsteuerregelung soll „so bald wie möglich die Sicherstellung eines erschwinglicheren Zugangs zu der Lieferung von COVID-19-Impfstoffen“ gewährleistet werden. Rund 8,9 Milliarden Euro hat die Regierung eingeplant, um dafür 635,1 Millionen Dosen Impfstoff zu kaufen. Bei 19 Prozent Umsatzsteuer kommt da zunächst einmal eine ganz schöne Summe zusammen. „Eine Mehrwertsteuer auf den Impfstoff verteuert das Impfen unnötigerweise für Krankenkassen und Pflegekassen, die anteilsmäßig die Kosten übernehmen müssen“, erklärte die Vorsitzende des Bundestags-Finanzausschusses, Katja Hessel (FDP) und ergänzte: „Die Bundesregierung hat in der Corona-Krise so viel falsch gemacht - jetzt sollte sie die Gelegenheit ergreifen, endlich etwas richtig zu machen.“

    Auch Corona-Schnelltest wären betroffen

    Das Einsparpotenzial geht über die Impfstoffe hinaus. Die EU-Mitgliedstaaten haben die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie auch auf die Erbringung von Schnelltests ausgedehnt sowie auf andere Dienstleistungen, die zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eingesetzt werden. Wird die Möglichkeit der temporären Umsatzsteuerbefreiung nicht genutzt, fallen auf diese Bereiche ebenfalls 19 Prozent Umsatzsteuer an. Dieses Steueraufkommen insgesamt fließt zwar auch an den Bund. Aber nur zum Teil, der Rest geht an Länder und Kommunen.

    Bald soll der Schnelltest für jedermann kostenlos sein.
    Bald soll der Schnelltest für jedermann kostenlos sein. Foto: Frank Hoermann/Sven Simon, dpa

    Problematisch ist die Besteuerung nach Einschätzung der FDP unter anderem für Pflegeversicherungen, die für die Impfungen in Pflegeheimen oder Pflegediensten anteilig Kosten übernehmen. Das gleiche gilt demnach wohl auch für die Krankenkassen. Die Umsatzsteuerbefreiung würde also für mehr Kosteneffizienz und sicherlich auch weniger Bürokratie sorgen, die unter anderem durch die Voranmeldungen entstehen, die mit der Umsatzbesteuerung verbunden sind.

    Regierung soll auf die Steuer verzichten

    Die FDP im Bundestag will es nun genau wissen und hat einen Antrag vorbereitet, der am kommenden Dienstag in der Fraktion verabschiedet und ins Parlament eingebracht werden soll. Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, endlich auf die Besteuerung zu verzichten, wie Hessel erklärte.

    Andere Länder sind der Abgeordneten zufolge schon viel weiter als Deutschland. Österreich, Italien, Spanien, Frankreich, Belgien und die Niederlande haben von der EU-Richtlinie bereits im Dezember Gebrauch gemacht. Tschechien folgte im Februar.

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