
Obergriesbach will wegen umstrittenem Funkmast vor Gericht ziehen

Plus Die Gemeinde Obergriesbach hat mit der Kündigung des Mietvertrags für den Funkmast den Baubeginn nicht verhindert. Jetzt geht es vor Gericht.
Ein Thema schaffte es buchstäblich in der letzten Minute, wohl aber fristgerecht, wie Obergriesbachs Bürgermeister Jürgen Hörmann betonte, auf die Tagesordnung der ersten Gemeinderatssitzung des neuen Jahres: der Mobilfunkmast, der nördlich der Straße "Am Weiher" gebaut werden soll. Den Bau an diesem Standort will eine Interessengemeinschaft um Herbert Lange und Thomas Hartmann verhindern. Im Dezember hat der Gemeinderat deshalb den Mietvertrag mit der Deutschen Funkturm GmbH gekündigt. Diese hat die Kündigung aber nicht akzeptiert und mit dem Bau begonnen. Nun lag dem Gemeinderat ein Bürgerantrag vor: Die Gemeinde soll eine Feststellungsklage einreichen. Diese soll klären, ob die Kündigung wirksam ist oder nicht.
Funkmast in Obergriesbach: Widerstand beim Baubeginn
Der Status Quo: Seit Mitte Dezember laufen die Bauarbeiten, obgleich der erste Arbeitstag für die Deutsche Funkturm GmbH, die den Mast für die Telekom baut, aufgrund privaten Widerstands vor Ort erst mittags beginnen konnte.
Im Gemeinderat kam der Bürgerantrag nachträglich auf die Tagesordnung. Manfred Kern hätte das Thema deshalb gerne vertagt – zu kurzfristig seien die Unterlagen zugegangen. Auch Hans Greppmeier erklärte, es sei nicht möglich gewesen, die Unterlagen zu prüfen. Zudem habe er noch auf ein angekündigtes Statement der Verwaltungsgemeinschaft gewartet.

Für Daniel Schulz war die Tatsache, dass sich Gemeinderäte nicht ausreichend vorbereiten konnten, Grund genug, um den Tagesordnungspunkt zu verschieben. Schulz: „Ich will nichts verhindern, sondern es nur formell richtig machen.“
Bürgerentscheid über Standort des Obergriesbacher Funkmasts?
Peter Liebl sagte, wenn der Mast am geplanten Standort verhindert werden kann und die Planungen auf den Alternativstandort hinterm Gemeinschaftshaus umschwenken, der laut Telekom weniger geeignet ist, sollte es einen Bürgerentscheid geben. Allein, um zu verhindern, dass wegen des Ersatzstandorts wieder Bürger auf die Straße gehen. Soweit ist es aber noch nicht. Stattdessen wurden Kern, Liebl und Schulz überstimmt. Der Bürgerantrag wurde behandelt – vor über 20 Bürgern, die als Zuhörer an der Sitzung teilnahmen.
Einstimmig erklärten die Räte den Bürgerantrag für zulässig. Beantragt hatten Thomas Hartmann und Herbert Lange, die die Interessengemeinschaft vertreten, sowie drei weitere Bürger, dass die Gemeinde der Kündigung des Mietvertrags mit einem Klageverfahren Nachdruck verleiht. Die fünf Bürger erklärten sich schriftlich bereit, die Kosten dafür zu übernehmen. Hörmann schätzte diese auf Nachfrage auf etwa 10.000 Euro.
Prozess wegen Funkmast: Keine Kosten für Obergriesbach?
Der Gemeinderat sprach sich bei zwei Gegenstimmen von Schulz und Liebl für die Klage vor dem Zivilgericht aus. Zuvor soll aber die Anwältin der Gemeinde noch prüfen, dass sicher weder Prozess-, noch Anwalts-, Gerichts- oder Regresskosten auf die Gemeinde zukommen, so Hörmann. Ulrike Näser ergänzte, die Anwältin möge auch prüfen, was für Kosten entstehen, wenn die Telekom im beziehungsweise nach dem Klageverfahren aktiv wird. Auch für Stefan Asam war es wichtig, durchzuspielen, was passieren könnte – „sonst wird aus einem Schneeball eine Riesenkugel“. Hörmann erklärte, dass aus seiner Sicht das Risiko für die Gemeinde „gen null“ gehe. Stattdessen bringen Bürger Engagement und Privatvermögen ein.
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