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Foto: Gerald Modlinger
Foto: Gerald Modlinger

Die Errichtung weiterer Bahnhaltepunkte auf der Ammerseebahn (etwa bei der Verwaltungsschule in Holzhausen, Bild) ist an viele Bedingungen geknüpft, heißt es von der Bayerischen Eisenbahngesellschaft.

Greifenberg/Utting
19.06.2023

Ammerseebahn: Das sind die Bedingungen für neue Haltepunkte

Von Gerald Modlinger

Plus Wie kann der Landtagsbeschluss für Bahnhaltepunkte in Greifenberg und Utting umgesetzt werden? Die Bayerische Eisenbahngesellschaft nennt sieben Voraussetzungen.

Ein positives politisches Votum ist das eine, das andere ist, wie dieses dann umgesetzt wird. Und das dürfte bei der Frage, ob entlang der Ammerseebahn weitere Bahnhaltepunkte geschaffen oder frühere Bahnhöfe reaktiviert werden, eine spannende Sache werden. Wie berichtet hat sich der Verkehrsausschuss des Landtags hinter zwei Petitionen gestellt, in denen Bahnhaltepunkte in Greifenberg und Holzhausen gefordert werden. Auf Anfrage unserer Redaktion erklärt der Sprecher der Bayerischen Eisenbahngesellschaft (BEG), Wolfgang Oeser, an welche Voraussetzungen die Einrichtung neuer Bahnhaltepunkte in Bayern gebunden ist.

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Wie in einer früheren Stellungnahme der Staatsregierung zu der Petition bezüglich Holzhausen verweist auch der BEG-Sprecher zunächst auf den Bund: Dieser sei nach dem Grundgesetz für den Neu- und Ausbau der Schieneninfrastruktur und damit auch die Planung und Realisierung neuer Verkehrsstationen finanziell zuständig. Die BEG plane, kontrolliere und finanziere den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Bayern. Zu den wesentlichen Aufgaben der BEG gehöre dabei die Konzeption und die Verbesserung von Fahrplänen sowie die Qualitätssicherung im bayerischen SPNV. In diesem Zusammenhang sei das Unternehmen auch für die Prüfung neu einzurichtender Bahnhalte zuständig. 

Gemeinde und Landkreis müssen den Anstoß für einen Haltepunkt geben

Um neue Bahnstationen zu errichten, gelten bayernweit einheitlich festgelegte Voraussetzungen. Zunächst müssen die betroffene Gemeinde und der jeweilige Landkreis als Aufgabenträger für den allgemeinen öffentlichen Personennahverkehr gegenüber der BEG den Willen zur Errichtung einer neuen Station bekunden. 

Diesem Schritt schließt sich an, dass die BEG und DB Netz AG nachweisen, dass zusätzliche Bahnhalte fahrplantechnisch machbar sind, die Mindestanforderung ist dabei mindestens ein Stundentakt der Züge. 

Eine weitere Voraussetzung ist eine positive Wirtschaftlichkeitsprüfung: Die Fahrgastprognose muss auf mindestens 100 Ein-/Aussteiger pro Tag und Station kommen, bei besonders aufwendigen Projekten müssten es sogar mindestens 1000 sein, ferner sind eine Kostenschätzung und der Nachweis eines verkehrlichen und volkswirtschaftlichen Nutzens erforderlich.

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Auch die jeweilige Gemeinde hat Aufgaben

Dazu kommt, dass neue Bahnstationen barrierefrei gestaltet und auf diese Weise an das öffentliche Wegenetz angeschlossen werden müssen. Die barrierefreie Gestaltung des Stationsumfelds ist Aufgabe der Kommune. 

Ein neuer Bahnhaltepunkt muss dann auch in das ÖPNV-Fahrplanangebot integriert werden, das Busangebot ist auf den Bahnfahrplan auszurichten, um Parallelfahrten zu vermeiden und einen Zubringerverkehr zu ermöglichen. Wenn Fahrgastpotenziale im Schülerverkehr vorhanden sind, muss dieser auf die Bahn verlagert werden. 

Die jeweilige Gemeinde muss sich zudem an der Einrichtung eines neuen Bahnhaltepunkts durch sogenannte "Umfeldmaßnahmen" beteiligen. Darunter sind die Integration des neuen Bahnhalts in das öffentliche Straßen- und Wegenetz und der Bau von sogenannten "Verknüpfungsanlagen" zu verstehen, also Bushaltestellen, P+R-Parkplätze und Fahrradabstellplätze. Schlussendlich muss dann auch die Finanzierung durch den Bund gesichert sein. 

Neue Bahnhaltepunkte: Welche Hindernisse bislang vorhanden sind

Die BEG hat laut Sprecher Wolfgang Oeser bereits in der Vergangenheit geprüft, ob auf der Ammerseebahn neue Bahnhalte in den Fahrplan integriert werden können. Allerdings: "Leider haben wir hierfür jedoch bislang noch keine Lösung gefunden, weil der Fahrplan aus folgenden Gründen kaum veränderbar ist: Erstens ist die Ammerseebahn eingleisig und die Fahrzeiten zwischen den wenigen Bahnhöfen, in denen sich die Züge begegnen können, sind so knapp bemessen, dass kein zusätzlicher Halt integriert werden kann. Zweitens müssen die Züge zu Zeiten fahren, in denen sie in Geltendorf und in Weilheim Anschlüsse erreichen können, die von vielen Reisenden genutzt werden." 

Gleichwohl werde die BEG den Beschluss des Landtags zum Anlass nehmen, die DB um Prüfung zu bitten, ob die neuen Haltepunkte doch in den Fahrplan integriert werden können. Sollte diese Prüfung mit positivem Ergebnis verlaufen, könnten anschließend die übrigen genannten sechs Punkte abgeprüft werden.

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