
Landkreis Augsburg
Die Corona-Ausgangssperren gelten: Sind sie richtig?

Abends ab 21 Uhr dürfen Menschen im Landkreis nur noch mit triftigem Grund vor die Haustür. Was halten Sie von den neuen Corona-Ausgangssperren?
Da die Corona-Zahlen auch nach dem Teil-Lockdown seit November nicht gesunken sind, gilt ab Mittwoch eine neue Regel: Zwischen 21 Uhr und 5 Uhr dürfen Menschen in Hotspots wie dem Landkreis Augsburg nur mit triftigem Grund die eigene Wohnung verlassen.
Als triftige Gründe gelten der Weg zur Arbeit, medizinische Notfälle oder die Begleitung unterstützungsbedürftiger Personen oder Sterbender. Auch die Wahrnehmung des Sorgerechts und eine Runde mit dem Hund sind gestattet.
Wir möchten ihre Meinung zu der neuen Maßnahme wissen: Stimmen Sie ab, ob sie sie für richtig oder falsch halten. Die Ausgangssperren gelten in allen Hotspots mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 200. (AL)
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