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Prozess: Gersthofer Messerstecher bleibt im Gefängnis

Prozess

Gersthofer Messerstecher bleibt im Gefängnis

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    Am Tag nach der Messerstecherei suchte die Polizei nach den Spuren.
    Am Tag nach der Messerstecherei suchte die Polizei nach den Spuren. Foto: Marcus Merk (Archiv)

    Der 19-jährige Messerstecher, der im Juni 2017 drei Männer in einer Disco in Gersthofen schwer verletzt hatte, bleibt hinter Gittern: Am Freitag verurteilte ihn die Jugendkammer am Landgericht Augsburg zu fünf Jahren und drei Monaten. Die Richter um Lenart Hoesch blieben damit unter der Strafe, die Staatsanwältin Martina Neuhierl gefordert hatte: Sie hielt sechs Jahre wegen des Angriffs für angemessen – allerdings wegen versuchten Totschlags und nicht wie ursprünglich angeklagt wegen versuchten Mordes. Davon war die Kammer am letzten Prozesstag abgerückt. Schließlich sei nicht ganz klar geworden, was sich tatsächlich in der Disco abgespielt hatte.

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