
Keine Reanimationen: Kann sich die Feuerwehr strafbar machen?


Die Diskussion um Freiwillige Feuerwehren und Reanimationseinsätze schlägt hohe Wellen - nicht nur in Sozialen Medien, sondern auch in Ministerien.
Auslöser war der Beschluss des Gemeinderats Kutzenhausen als Dienstherr der Feuerwehren im Gemeindebereich. Die Lokalpolitiker hatte ihr Veto eingelegt und ihre Freiwilligen von den Einsätzen zur Wiederbelebung entbunden. Das hatte mehrere Gründe.
Einige Freiwillige – es gibt mehrere Feuerwehren im Gemeindegebiet – fühlten sich zu wenig informiert und nicht ausreichend auf die Ausnahmesituation vorbereitet. Dazu kam, dass die Reanimation laut Bayerischem Innenministerium keine Pflichtaufgabe ist. Dazu gehörten nämlich der „abwehrende Brandschutz“, der „technische Hilfsdienst“ und das „Stellen von Sicherheitswachen“. Feuerwehren könnten aber freiwillig zusätzliche Aufgaben übernehmen, wenn ihre Einsatzbereitschaft dadurch nicht beeinträchtigt wird – so ist’s im Bayerischen Feuerwehrgesetz festgehalten.
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