Nach einem durch die NS-Diktatur zwölfjährigen staatlich verordneten Zwangsverzicht wurden die bayerischen Bürgerinnen und Bürger vor 75 Jahren innerhalb eines Jahres gleich viermal zu demokratischen Abstimmungen an die Wahlurnen gerufen. Im Jahr 1946 fanden seit dem Jahr 1933 erstmals nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges in den Kommunen und landesweit wieder freie Wahlen statt. Nach den Gemeindewahlen am 27. Januar 1946, der Kreistagswahl am 28. April 1946 und der Abstimmung am 30. Juni 1946 zur Zusammensetzung der Verfassungsgebenden Landesversammlung war am Wahltermin, 1. Dezember 1946, der bayerische Wähler zu einer doppelten Stimmabgabe aufgerufen. Zu entscheiden war über die Zusammensetzung des ersten Bayerischen Landtages und die Abstimmung über den Volksentscheid über die Bayerische Verfassung.
Gersthofen