Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
Newsticker
Russland plant keine neue Teilmobilmachung
  1. Startseite
  2. Augsburg Land
  3. Landkreis Augsburg: Deshalb fehlen noch so viele Grundsteuererklärungen

Landkreis Augsburg
27.01.2023

Deshalb fehlen noch so viele Grundsteuererklärungen

Bis zum 31. Januar müssen Immobilienbesitzer ihre Grundsteuererklärung einreichen.
Foto: Jens Büttner, dpa (Symbolbild)

Plus Noch immer haben viele Immobilienbesitzer im Kreis Augsburg keine Grundsteuererklärung eingereicht. Wo die Schwierigkeiten liegen und was droht, wenn die Frist verpasst wird.

Die Zeit wird knapp. Bis zum 31. Januar müssen Haus- und Grundbesitzer in Deutschland ihre Grundsteuererklärung einreichen. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das 2018 die bisherige Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hatte. 

Aktuell sieht es allerdings danach aus, als würden viele Bürgerinnen und Bürger diese Frist verpassen. Bis einschließlich Dienstag dieser Woche waren bayernweit gerade einmal 61 Prozent aller Grundsteuererklärungen eingereicht. Die Eingangszahlen in den einzelnen Landkreisen werden statistisch zwar nicht erfasst, das Finanzamt Augsburg Land geht auf Nachfrage jedoch davon aus, dass sich auch der Landkreis in einem ähnlichen Bereich bewegt. 

Häufig geben Bürger Nutzflächen falsch an

Die Gründe für die niedrige Quote seien schwer abzuschätzen. Zumindest einen Teil könne auch der Streik der Deutschen Post beigetragen haben, durch den in der vergangenen Woche drei Millionen Briefe liegen blieben. Immerhin: In den vergangenen Tagen sei die Zahl der eingereichten Erklärungen sprunghaft angestiegen, heißt es aus dem Finanzamt. 

Womöglich tun sich viele Immobilienbesitzer schwer, die Grundsteuererklärung auszufüllen. Ein häufiges Problem ist, dass Nutzflächen falsch angegeben werden. Bei Gebäuden, die nur zu Wohnzwecken genutzt werden, brauchen Haus- und Grundbesitzer keine Nutzfläche angeben. Zur Wohnfläche zählen nur Räume, in denen tatsächlich gewohnt wird, also Schlaf- und Wohnzimmer, Gäste- und Kinderzimmer oder die Küche. Keller- oder Heizungsräume gehören bei privaten Wohnhäusern nicht zur Wohnfläche. Bei Garagen gibt es in der Regel einen Freibetrag von 50 Quadratmetern, für kleinere Nebengebäude wie Gartenhäuser oder Schuppen gilt ein Freibetrag von 30 Quadratmetern.

Das droht, wenn die Frist für die Grundsteuererklärung verpasst wird

Wer keine Grundsteuererklärung abgibt oder die Frist verpasst, dem drohen Verspätungszuschläge. Möglich ist auch, dass die Haus- oder Grundfläche geschätzt wird - was zum eigenen Nachteil ausfallen könnte. Die Finanzverwaltung überprüfe dabei aber die Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen im Einzelfall, teilt das Bayerische Landesamt für Steuern schriftlich mit. Eine allgemeine Fristverlängerung sei derzeit nicht vorgesehen. In begründeten Einzelfällen könnten Haus- und Grundbesitzer jedoch eine Fristverlängerung über den 31. Januar hinaus beantragen.

Lesen Sie dazu auch
Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

27.01.2023

Ich denke, dass das Problem auch bei Elster liegt da ich z. B. 2 Objekte bearbeiten musste.
Beim Einfamilienhaus selbst bewohnt war es einfach, da der Eigentumsanteil mit 1/1 eingetragen wird, aber bei der Eigentumswohnung in Augsburg wollte es die mir gemeldeten Besitzanteile von 3,27/1000stel nicht annehmen.
Eine Wohnung von 252 bei einer gesamten Grundstücksfläche von fast 25.000qm.
Das Finanzamt sagte dann ebenfalls 1/1 angeben, tja das konnte dann ja nur in die Hose gehen was der Bescheid dann klar zeigte und mir nur ein Widerspruch blieb.
Da dürfte es anderen durchaus ebenfalls so gegangen sein und ich erreichte beim FA nur jemanden dazu weil ich sehr früh dran war, egal ob die Auskunft nun richtig oder falsch war, zumindest abschicken zur Fristwahrung konnte ich.