
Deshalb fehlen noch so viele Grundsteuererklärungen

Plus Noch immer haben viele Immobilienbesitzer im Kreis Augsburg keine Grundsteuererklärung eingereicht. Wo die Schwierigkeiten liegen und was droht, wenn die Frist verpasst wird.

Die Zeit wird knapp. Bis zum 31. Januar müssen Haus- und Grundbesitzer in Deutschland ihre Grundsteuererklärung einreichen. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das 2018 die bisherige Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hatte.
Aktuell sieht es allerdings danach aus, als würden viele Bürgerinnen und Bürger diese Frist verpassen. Bis einschließlich Dienstag dieser Woche waren bayernweit gerade einmal 61 Prozent aller Grundsteuererklärungen eingereicht. Die Eingangszahlen in den einzelnen Landkreisen werden statistisch zwar nicht erfasst, das Finanzamt Augsburg Land geht auf Nachfrage jedoch davon aus, dass sich auch der Landkreis in einem ähnlichen Bereich bewegt.
Häufig geben Bürger Nutzflächen falsch an
Die Gründe für die niedrige Quote seien schwer abzuschätzen. Zumindest einen Teil könne auch der Streik der Deutschen Post beigetragen haben, durch den in der vergangenen Woche drei Millionen Briefe liegen blieben. Immerhin: In den vergangenen Tagen sei die Zahl der eingereichten Erklärungen sprunghaft angestiegen, heißt es aus dem Finanzamt.
Womöglich tun sich viele Immobilienbesitzer schwer, die Grundsteuererklärung auszufüllen. Ein häufiges Problem ist, dass Nutzflächen falsch angegeben werden. Bei Gebäuden, die nur zu Wohnzwecken genutzt werden, brauchen Haus- und Grundbesitzer keine Nutzfläche angeben. Zur Wohnfläche zählen nur Räume, in denen tatsächlich gewohnt wird, also Schlaf- und Wohnzimmer, Gäste- und Kinderzimmer oder die Küche. Keller- oder Heizungsräume gehören bei privaten Wohnhäusern nicht zur Wohnfläche. Bei Garagen gibt es in der Regel einen Freibetrag von 50 Quadratmetern, für kleinere Nebengebäude wie Gartenhäuser oder Schuppen gilt ein Freibetrag von 30 Quadratmetern.
Das droht, wenn die Frist für die Grundsteuererklärung verpasst wird
Wer keine Grundsteuererklärung abgibt oder die Frist verpasst, dem drohen Verspätungszuschläge. Möglich ist auch, dass die Haus- oder Grundfläche geschätzt wird - was zum eigenen Nachteil ausfallen könnte. Die Finanzverwaltung überprüfe dabei aber die Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen im Einzelfall, teilt das Bayerische Landesamt für Steuern schriftlich mit. Eine allgemeine Fristverlängerung sei derzeit nicht vorgesehen. In begründeten Einzelfällen könnten Haus- und Grundbesitzer jedoch eine Fristverlängerung über den 31. Januar hinaus beantragen.
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Ich denke, dass das Problem auch bei Elster liegt da ich z. B. 2 Objekte bearbeiten musste.
Beim Einfamilienhaus selbst bewohnt war es einfach, da der Eigentumsanteil mit 1/1 eingetragen wird, aber bei der Eigentumswohnung in Augsburg wollte es die mir gemeldeten Besitzanteile von 3,27/1000stel nicht annehmen.
Eine Wohnung von 252 bei einer gesamten Grundstücksfläche von fast 25.000qm.
Das Finanzamt sagte dann ebenfalls 1/1 angeben, tja das konnte dann ja nur in die Hose gehen was der Bescheid dann klar zeigte und mir nur ein Widerspruch blieb.
Da dürfte es anderen durchaus ebenfalls so gegangen sein und ich erreichte beim FA nur jemanden dazu weil ich sehr früh dran war, egal ob die Auskunft nun richtig oder falsch war, zumindest abschicken zur Fristwahrung konnte ich.