Die Zeit wird knapp. Bis zum 31. Januar müssen Haus- und Grundbesitzer in Deutschland ihre Grundsteuererklärung einreichen. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das 2018 die bisherige Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hatte.
Landkreis Augsburg