Ehefrau in Herbertshofen stirbt durch "stumpfe Gewalteinwirkung"
Plus Die Staatsanwaltschaft ermittelt nach dem Tötungsdelikt in Herbertshofen wegen Mordes. Ähnliche Beziehungstaten hat es bereits zuvor im Augsburger Land gegeben.
Der mutmaßliche Täter ist gefasst und die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft laufen auf Hochtouren. Zum Motiv des 58-Jährigen, der vor einer Woche in Herbertshofen seine zwölf Jahre jüngere Frau umgebracht haben soll, halten sich die Behörden zwar noch bedeckt. Dennoch lassen sich aufgrund der Formulierung des Tatvorwurfs in dem Haftbefehl einige Rückschlüsse ziehen. So erklärt Oberstaatsanwältin Alexandra Körner auf Anfrage unserer Redaktion, in welchen Fällen die Ermittler von "Mord" und nicht von "Totschlag" sprechen. Ähnliche Fälle hat es auch bereits in den vergangenen Jahren im Augsburger Land gegeben.
"Die Mordmerkmale werden abschließend in dem Paragrafen 211, Absatz des Strafgesetzbuches aufgezählt", sagt Körner. Darunter würden beispielsweise Mordlust, die Befriedigung des Geschlechtstriebs, Habgier oder Mord aus niedrigen Beweggründen fallen. Ein Mörder sei zudem, wer unter anderem heimtückisch, grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln handelt. "Liegt kein Mordmerkmal vor, handelt es sich rechtlich um einen Totschlag", so die Oberstaatsanwältin. Was konkret im Fall Herbertshofen den Ausschlag gegeben hat, dass es sich um Mord handelt, wird mit Blick auf die laufenden Ermittlungen allerdings nicht gesagt. Fest steht jedoch, dass die 46-Jährige durch „stumpfe Gewalteinwirkung“ gestorben ist. Auch diese Todesursache ist klar definiert.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.