Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Augsburg Land
  3. Landkreis Augsburg: Ehefrau in Herbertshofen stirbt durch "stumpfe Gewalteinwirkung"

Landkreis Augsburg
03.11.2022

Ehefrau in Herbertshofen stirbt durch "stumpfe Gewalteinwirkung"

Nach bisherigen Erkenntnissen hat sich das Verbrechen in Herbertshofen am Freitag, 28. Oktober, in den frühen Vormittagsstunden ereignet.
Foto: Marcus Merk

Plus Die Staatsanwaltschaft ermittelt nach dem Tötungsdelikt in Herbertshofen wegen Mordes. Ähnliche Beziehungstaten hat es bereits zuvor im Augsburger Land gegeben.

Der mutmaßliche Täter ist gefasst und die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft laufen auf Hochtouren. Zum Motiv des 58-Jährigen, der vor einer Woche in Herbertshofen seine zwölf Jahre jüngere Frau umgebracht haben soll, halten sich die Behörden zwar noch bedeckt. Dennoch lassen sich aufgrund der Formulierung des Tatvorwurfs in dem Haftbefehl einige Rückschlüsse ziehen. So erklärt Oberstaatsanwältin Alexandra Körner auf Anfrage unserer Redaktion, in welchen Fällen die Ermittler von "Mord" und nicht von "Totschlag" sprechen. Ähnliche Fälle hat es auch bereits in den vergangenen Jahren im Augsburger Land gegeben.

Ein Familienmitglied hatte die Frau am Freitagmittag leblos aufgefunden und den Notruf abgesetzt.
Foto: Marcus Merk

"Die Mordmerkmale werden abschließend in dem Paragrafen 211, Absatz des Strafgesetzbuches aufgezählt", sagt Körner. Darunter würden beispielsweise Mordlust, die Befriedigung des Geschlechtstriebs, Habgier oder Mord aus niedrigen Beweggründen fallen. Ein Mörder sei zudem, wer unter anderem heimtückisch, grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln handelt. "Liegt kein Mordmerkmal vor, handelt es sich rechtlich um einen Totschlag", so die Oberstaatsanwältin. Was konkret im Fall Herbertshofen den Ausschlag gegeben hat, dass es sich um Mord handelt, wird mit Blick auf die laufenden Ermittlungen allerdings nicht gesagt. Fest steht jedoch, dass die 46-Jährige durch „stumpfe Gewalteinwirkung“ gestorben ist. Auch diese Todesursache ist klar definiert.

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.