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So reagieren Polizei und Jugendhilfeeinrichtungen bei Vermisstenfällen im Landkreis Augsburg

Landkreis Augsburg

Vermisstenfälle im Landkreis: Ab wann gilt eine Person als vermisst?

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    Taucher der Polizei bei der Suche nach einer Vermissten im Wertach-Kraftwerk zwischen Wehringen und Bobingen.
    Taucher der Polizei bei der Suche nach einer Vermissten im Wertach-Kraftwerk zwischen Wehringen und Bobingen. Foto: Elmar Knöchel (Archivfoto)

    Als im Oktober eine 60-Jährige aus Wehringen als vermisst gemeldet wurde, startete bei der Polizei ein aufwendiger Rettungsprozess. Eine öffentliche Fahndung wurde ausgerufen, eine Einsatzhundertschaft der Polizei durchkämmte die Uferstreifen der Wertach, Spezialtaucher suchten unter Wasser Hinweise. Heute, rund sechs Monate später, fehlt von der Frau weiter jede Spur. Doch nicht bei jedem Verschwinden einer Person geht die Polizei vom Schlimmsten aus. Immer wieder büxen Jugendliche aus Hilfseinrichtungen aus oder Senioren verirren sich auf dem Heimweg. Die Recherche zeigt: Das Thema ist sensibel und komplex, besonders bei der Suche nach Minderjährigen. Jede Vermisstenmeldung wird individuell geprüft.

    So läuft die Vermisstensuche bei der Polizei ab

    Aus Sicht der Polizei beginnt der Vorgang mit der Fallaufnahme durch die örtliche Polizeistation. Beamte holen alle notwendigen Informationen ein und geben eine Ersteinschätzung ab. Je nach Beurteilung folgen weitere Maßnahmen. Zu den ersten Handlungen gehört eine Ausschreibung im polizeilichen Fahndungssystem, Kontaktaufnahme mit Personen aus dem Umfeld der oder des Vermissten, die Absuche des letzten Aufenthaltsortes und eine Funkfahndung für umliegende Dienststellen.

    Per Drohne wurde nach einer vermissten Person am Lech bei Gersthofen gesucht.
    Per Drohne wurde nach einer vermissten Person am Lech bei Gersthofen gesucht. Foto: Marcus Merk (Archivfoto)

    Gehen die Beamten von einer gefährlichen Situation für die vermisste Person aus, werden die Maßnahmen intensiviert. So kann es zum Einsatz von Hunden oder der Ermittlung des letzten Funkmastes kommen, bis hin zur Verständigung der Kriminalpolizei. Dazu kann eine öffentliche Fahndung gehören. „Erst wenn Erkenntnisse hinzukommen, welche für einen medizinischen Notfall, eine Straftat oder eine psychische Ausnahmesituation sprechen, wird bei volljährigen Personen ein Vermisstenfall angenommen“, erklärt Michael Niefenecker, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Schwaben Nord. Minderjährige werden als vermisst betrachtet, wenn sie ihren gewohnten Lebenskreis verlassen haben und ihr Aufenthalt unbekannt ist. 

    Rund 98 Prozent der vermissten Jugendlichen wurden wiedergefunden

    Laut Bundeskriminalamt galten im Jahr 2025 insgesamt 89.700 Jugendliche bundesweit als vermisst. Rund 98 Prozent der Fälle sind aufgeklärt. Die Polizei stellt klar: In den vergangenen Jahren ist keine steigende Anzahl von Vermisstenfällen im Landkreis Augsburg auffällig. Ermittlungsunterlagen zu Vermisstenfällen ohne Hinweise auf eine Gewalttat werden 30 Jahre aufbewahrt.

    „Besonders belastete junge Menschen bleiben häufiger unabgesprochen weg. Sie leben meist in spezialisierten Wohngruppen“, erzählt Michael Ender, Sozialpädagoge und Regionalleiter der Jugendhilfe St. Gregor. Bei Kindern und Jugendlichen müsse man zwischen alterstypischem und riskantem Verhalten unterscheiden. In den vergangenen zehn Jahren hat Ender nur dreimal erlebt, dass mit Behörden länger nach den Jugendlichen gesucht wurde. Bei Kindern wird die Polizei umgehend beim Bemerken des Verschwindens informiert. Bei Jugendlichen sind die Zeiten gestaffelt. Spätestens aber ab 24 Uhr muss telefonischer Kontakt bestehen, sonst wird auch hier eine polizeiliche Meldung gemacht und anschließend werden die Heimaufsicht, das Jugendamt und die Sorgeberechtigten informiert.

    Es gibt auch Jugendliche, die sich bundesweit bewegen

    Die Gründe für das Verschwinden reichen von „Zeit vergessen“ bis zu Drogenkonsum oder anderer Form der Selbstgefährdung. „Es gibt auch die Jugendlichen, die nicht mehr an einen Ort wie eine Wohngruppe gebunden werden können und sich bundesweit bewegen. Bei ihnen können andere Netzwerke greifen, die alternative sichere Orte bieten“, sagt Michael Ender.

    Besonders für junge Geflüchtete kann schnell großer Druck entstehen. „Junge Menschen verschwinden aus Sorge vor einem abgelehnten Asylantrag oder weil die Anforderungen an sie subjektiv als zu hoch empfunden werden“, berichtet Pressesprecherin Annemarie Scirtuicchio vom Landratsamt Augsburg. Kurzzeitiges Verschwinden komme nicht regelmäßig vor, meistens kehren die jungen Menschen nach Tagen bis Wochen zurück. Die Jugendhilfe wird nach 48 Stunden eingestellt.

    „Es kommt sehr selten zu einer öffentlichen Fahndung“

    Über die Zusammenarbeit mit der Polizei äußert sich Sozialpädagoge Ender positiv. „Es kommt sehr selten zu einer öffentlichen Fahndung, weil die Polizei die Jugendlichen im öffentlichen Raum oft schnell findet.“ Fotos der Gesuchten müssen daher in der Regel nicht ausgehängt werden, sondern verbleiben bei der Polizei.

    Pro Monat wurden 2024 im Zuständigkeitsbereich der Polizei Schwaben Nord zwischen 100 und 150 Vermisstenfälle polizeilich erfasst. In Deutschland sind es etwa 200 bis 300 Fahndungen, die täglich hinzukommen. Etwa die gleiche Anzahl wird wegen Erledigung gelöscht. Laut Bundeskriminalamt klärt sich erfahrungsgemäß etwa die Hälfte aller Vermisstenfälle innerhalb der ersten Woche. Binnen Monatsfrist liegt die Quote bereits bei 80 Prozent. Der Anteil der Personen, die länger als ein Jahr vermisst werden, bewegt sich bei etwa drei Prozent. (mit mcz)

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