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Foto: Silvio Wyszengrad (Symbolfoto)
Foto: Silvio Wyszengrad (Symbolfoto)

Volle Tüten mit Weihnachtsgeschenken gab es im zurückliegenden Jahr. Was ist aber jetzt zu tun, wenn das Geschenk nicht passt?

Augsburg
12.01.2021

Augsburger Verband verrät, wie der Umtausch von Geschenken klappt

Von Michael Hörmann

Der Handel ist im Lockdown, ein Umtausch von Weihnachtsgeschenken nicht so einfach. Ein Fachmann aus Augsburg gibt Tipps, was jetzt zu beachten ist.

Die Situation könnte in so manchen Augsburger Familien eingetreten sein. Man hat sich zu Weihnachten beschenkt, aber das Geschenk will nicht so recht passen. Dies mag im Textilbereich auch mit einer falschen Größe zusammenhängen. Doch was soll jemand machen, der mit einem Weihnachtsgeschenk nicht zufrieden ist und es nun gerne umtauschen möchte? Die meisten Geschäfte haben schließlich noch bis mindestens Ende Januar geschlossen. Genau dies sei ein Problem, sagt Andreas Gärtner, Geschäftsführer des Einzelhandelsverbands in Augsburg.

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Corona schaffe neue Vorgaben. "Leider ist aktuell ein Umtausch, wie man es gewohnt war, aufgrund des Lockdowns nicht möglich", erläutert der Fachmann. Bei unbenutzten Waren oder ungetragenen Textilien stehe aber einem Umtausch nach dem Lockdown sicherlich nichts entgegen, meint er.

Weihnachtsgeschenke umtauschen: Augsburger Verband gibt Empfehlung

Dass es zwischen Kunde und Händler wegen eines möglichen Umtauschs zu Diskussionen kommen könnte, glaubt Gärtner nicht. Die Empfehlung des Verbands an die Händler sei bekannt. Hier habe sich nichts verändert: "Wir empfehlen, eine für alle Seiten gute und kundenorientierte Lösung zu finden."

Auf der sicheren Seite kann ein Kunde allerdings nicht sein, dass ein Geschenk tatsächlich zurückgenommen wird. Generell gilt: Wenn nichts anderes vereinbart oder beworben wurde, ist der Umtausch einer in einem Geschäft gekauften, mangelfreien Ware eine Kulanzleistung des Händlers. Die Kriterien, wie ein Umtausch zu erfolgen hat, lege der Händler fest, erläutert Gärtner: "Ob ein Umtausch überhaupt erfolgt und ob Ware gegen Ware, Ware gegen Gutschein oder Ware gegen Geld getauscht wird, kann der Händler bestimmen." Ein Widerrufsrecht oder ein Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises besteht nicht.

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Für den Handel sind es gegenwärtig schwere Zeiten. Viele Geschäfte haben seit Mitte Dezember geschlossen. Der Lockdown wurde bundesweit bis Ende Januar verlängert. Es wird bereits spekuliert, ob es eine weitere Fortsetzung geben werde. Gärtner sieht zumindest bei einer möglichen Verlängerung des Lockdowns zunächst keine Auswirkungen für den Umtausch. Allerdings treibt den Geschäftsführer des Handelsverbands eine Sorge um: "Sollten die finanziellen Beihilfen für den Handel nicht nachgebessert werden, stellt sich die Frage, ob es bei einer weiteren Verlängerung des Lockdowns das Geschäft noch gibt, in dem ich umtauschen möchte."

Click & Collect ist am Montag in Augsburg gestartet

Zumindest mit Beginn dieser Woche gibt es für die Händler in Augsburg eine kleine Verbesserung. Kunden können ab sofort bestellte Waren im Laden abholen, sofern das Geschäft mitmacht. Allerdings müssen dabei die Corona-Auflagen mit Maske und Abstand erfüllt werden. Ein Verkauf im Laden ist nicht erlaubt.

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