
Hauskäufer leiden unter Vorbesitzer - der "Phantom-Mieter" soll raus


Eine Familie will ins Erdgeschoss ihres Hauses in Augsburg ziehen. Ein Mieter wehrt sich gegen den Auszug, obwohl er dort offensichtlich nicht lebt. Jetzt gibt es ein neues Urteil.
Gut zwei Jahre zieht sich das juristische Ringen um eine 120-Quadratmeter-Wohnung im Stadtteil Bergheim bereits hin. Eine junge Familie, die das Haus mit der großzügigen Erdgeschosswohnung vor drei Jahren gekauft hat, würde dort gerne einziehen. Doch der Mieter gibt die Wohnung nicht frei – obwohl er offensichtlich gar nicht darin lebt. Jetzt hat die Familie vor Gericht aber einen Erfolg erzielt: Eine Richterin des Amtsgerichts verurteilte den Mieter in der vergangenen Woche zur Räumung der Wohnung.
Hauskäufer leiden unter Vorbesitzern - neues Urteil spricht für sie
Die Familie Bissinger, die das Haus am Rand des ländlichen Augsburger Stadtteils gekauft hat, leidet unter einem Familienstreit der Vorbesitzer. Die Wohnung im Erdgeschoss ist an den Sohn des früheren Hausbesitzers vermietet. Das Verhältnis zwischen dem Vater, der im Dachgeschoss lebte, und dem Sohn war so schlecht, dass diese sich vor Gericht stritten. In einem Vergleich, der bei einem Zivilprozess geschlossen wurde, ist festgehalten, dass Vater und Sohn keinen persönlichen Kontakt mehr miteinander aufnehmen durften. Sie verpflichteten sich zudem, vor einem erneuten Rechtsstreit vor Gericht erst bei einer sogenannten Mediation nach einer Kompromisslösung zu suchen. Und es wurde in dem Vergleich auch eine extrem günstige Miete festgesetzt: 300 Euro pro Monat, bereits inklusive aller Nebenkosten.
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