Nachdem das Amtsgericht einen Strafbefehl gegen den Augsburger Freie-Wähler-Stadtrat Peter Hummel erlassen hat, könnte es nun zu einem öffentlichen Prozess kommen. Hummel habe Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt, teilt die Behörde auf Anfrage mit. Das bedeutet, dass der Strafbefehl nun wie eine Anklageschrift fungiert; in der Regel kommt es dann zu einer Verhandlung, in der alles aufgerollt wird. Wann diese Verhandlung stattfinden könnte, steht allerdings derzeit noch nicht fest.
Augsburg