Mobbing-Vorwürfe: Amtsgericht erlässt Strafbefehl gegen Stadtrat Peter Hummel
Plus Freie-Wähler-Politiker Peter Hummel soll unter falschem Namen unter anderem einen Stadtrats-Kollegen diffamiert haben. Ein Strafbefehl sieht eine Bewährungsstrafe vor.
Das Amtsgericht hat einen Strafbefehl gegen den Freie-Wähler-Kommunalpolitiker Peter Hummel erlassen, wie die Behörde auf Anfrage bestätigt. Wie berichtet, soll der frühere OB-Kandidat der Freien Wähler und heutige Stadtrat der Fraktion "Bürgerliche Mitte" den Ermittlungen zufolge andere Menschen unter falschem Namen diffamiert haben. Der Strafbefehl sieht eine Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung vor. Der Fall hat vor allem wegen eines Vorwurfs eine enorme politische Brisanz, es geht um falsche Belästigungsvorwürfe gegen Stadtrat Peter Grab von der Gruppierung "Wir sind Augsburg". Mitglieder von Hummels Stadtratsfraktion und der Freien Wähler betonen in ersten Reaktionen, dass für Hummel weiter die Unschuldsvermutung gelte. Peter Hummel äußerte sich indes dazu, wie er weiter vorgehen will.
Hummel kündigte an, Einspruch gegen den Strafbefehl einzulegen. Wenn ein Gericht einen Strafbefehl erlässt, heißt das noch nicht, dass die Vorwürfe juristisch erwiesen sind oder der Verdächtige die beantragte Strafe tatsächlich bekommt. Zwar ist ein Strafbefehl quasi ein Urteil, das Richter nach der Prüfung der Aktenlage fällen - wenn sie nach Stand der Dinge von der Schuld des Betroffenen überzeugt sind. Wenn der Beschuldigte allerdings innerhalb von zwei Wochen Einspruch gegen einen Strafbefehl einlegt, wird der Strafbefehl zu einer Anklageschrift. Das bedeutet, es kommt dann in der Regel zu einem öffentlichen Prozess, in dem alles aufgerollt wird.
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