
Vor 700 Jahren war Augsburgs Freiheit besiegelt
Stadtarchiv präsentiert die Privilegien-Urkunde, die Ludwig der Bayer den Bürgern ausstellte
Vor 700 Jahren war es endgültig: Augsburg ist als Freie Reichsstadt nur dem Kaiser unterworfen. Feierlich erteilte Ludwig der Bayern der Stadt am 9. Januar 1316 ein Privileg, das alle bislang gewährten Sonderrechte bestätigte und ihr weitere unveräußerliche Vergütungen verlieh. So legte der König eine Obergrenze für die von der Stadt an das Reich zu entrichtende jährliche Steuer fest, bestätigte den dauerhaften Verbleib Augsburgs unter unmittelbarer Reichsherrschaft, verbot jegliche Entfremdung der Stadt durch Verkauf, Tausch oder Verpfändung.
Mit einem Jahr Verspätung erinnert jetzt eine kleine Ausstellung im neuen Stadtarchiv an die Urkunde, die als Meilenstein für den rechtlichen Status von Augsburg gilt. Eine Entwicklung von 160 Jahren kam in diesem Privileg zum Abschluss. Bereits 1156 nämlich hatte Kaiser Friedrich Barbarossa mit einem Schiedsspruch zwischen den Vögten, dem Bischof und der Stadt ein erstes Stadtrecht in Kraft gesetzt. Auch wenn der Bischof weiterhin der Stadtherr blieb, durften die Bürger nur noch nach Bürgerrecht belangt werden.
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