Die drei Männer auf der Anklagebank fühlen sich dort sichtlich unwohl. Öffentliche Aufmerksamkeit ist für Gastronomen sonst nicht unbedingt etwas Schlechtes. Diese Art von Aufmerksamkeit allerdings schmeckt den Wirten nicht – und das, was Staatsanwalt Markus Eberhard ihnen im Augsburger Amtsgericht vorwirft, noch viel weniger. Es geht, wie es juristisch heißt, um „veruntreuende Unterschlagung“ in hunderten Fällen. Darum, dass die Wirte Trinkgelder für sich selbst oder die Firmen hinter ihren Restaurants behalten haben sollen. Insgesamt summieren sich die Beträge in der Anklageschrift auf mehr als 40.000 Euro.
Prozess in Augsburg: Gastronomen sollen Trinkgeld veruntreut haben
Bedienungen sind laut Anklage angewiesen worden, einen kleinen Teil des erzielten Tagesumsatzes des jeweiligen Restaurants an einen der Chefs abzugeben, und zwar aus ihrem Trinkgeld. Genauer: ein Prozent des Umsatzes, den die jeweiligen Mitarbeiter erarbeiteten. Das interne Trinkgeld-System sah offenbar vor, dass auf diesem Wege unter anderem das Personal in der Küche an den Trinkgeldern beteiligt wird, das keinen direkten Kontakt zu Kunden der Restaurants hat. Dort soll es aber nicht gelandet sein, oder zumindest nicht immer in den Jahren 2014 bis 2015, der Zeitraum, um den es in dem Gerichtsverfahren grob geht.
Alle Angeklagten beteuern über ihre Anwälte (Werner Ruisinger, Marc Sturm, Günter Gollmann) ihre Unschuld. Sein Mandant habe den Mitarbeitern selbst überlassen, wie sie mit dem Thema Trinkgeld umgehen, sagt etwa Anwalt Gollmann. Dass der Wirt Teile davon selber vereinnahmt haben soll, sei „komplett falsch“. Dass zumindest beim Küchenpersonal phasenweise kaum etwas vom Trinkgeld ankam, ist allerdings wohl nicht komplett falsch. Diverse Mitarbeiter der drei Wirte haben dies so gegenüber dem Zoll ausgesagt, der die Ermittlungen geleitet hat. Und auch im Gerichtssaal wird es von aktuellen oder ehemaligen Mitarbeitern der Gastronomen bestätigt. Er habe, so sagt es etwa ein ehemaliger Mitarbeiter, aus Solidarität gar ab und an freiwillig Teile seines Trinkgeldes an das Küchenpersonal abgegeben, weil er gewusst habe, auf offiziellem Wege komme dort nichts an.
Wo landete das Geld? Beim Küchenpersonal offenbar nicht
Aber wo landete es dann? Der Verhandlungstag und diverse Zeugenaussagen ergeben ein teils eher diffuses Bild. Einmal zieht Anwalt Gollmann überraschend einen Brief aus der Tasche, geschrieben von einem Mitarbeiter an einen der Chefs. Darin räumt der Mitarbeiter, der in einem Restaurant für die Verteilung der Trinkgelder zuständig war, ein, selber Teile dieser Beiträge einbehalten zu haben. Er fühlte sich offenbar ungerecht bezahlt. Auf Frage von Richter Roland Fink, ob er diesen Brief so verfasst habe und das stimme, sagt der Mann knapp: ja. Doch dann ist da zum Beispiel auch die Aussage einer Mitarbeiterin, die sagt, bei einem Treffen habe einer der Chefs gesagt, die Umlage von ein Prozent sei „für die Chefs“, was eben jener Chef mit Kopfschütteln quittiert.
Ein von Rechtsanwalt Werner Ruisinger angeregtes Rechtsgespräch brachte zunächst kein Ergebnis hervor. Der Prozess wird in zweieinhalb Wochen fortgesetzt.
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