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  3. Augsburg: Augsburger Politiker unterzeichnen gemeinsam eine Erklärung zu Corona

Augsburg
25.01.2022

Augsburger Politiker unterzeichnen gemeinsam eine Erklärung zu Corona

Am Montagabend gab es eine Kundgebung des "Bündnis für Menschenwürde" auf dem Rathausplatz, mit der der Corona-Toten gedacht wurde.
Foto: Silvio Wyszengrad

Die "Augsburger Erklärung" verurteilt unter anderem die Corona-"Spaziergänge". Die Sozialfraktion zeigt sich verwundert über Oberbürgermeisterin Eva Webers Unterschrift.

Oberbürgermeisterin Eva Weber (CSU) und die Bundestagsabgeordneten Claudia Roth (Grüne), Volker Ullrich (CSU) und Ulrike Bahr (SPD) haben am Montagabend auf dem Rathausplatz eine sogenannte "Augsburger Erklärung" unterzeichnet. In dem vom "Bündnis für Menschenwürde" initiierten Papier wird der Corona-Opfer in Augsburg gedacht, die an dem Virus starben, die während der Lockdowns in Pflegeheimen ohne Beistand von Angehörigen starben oder die aufgrund der angespannten Situation psychisch erkrankten. Gedankt wird allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen im Gesundheits- und Sozialwesen. Ein Passus befasst sich auch mit den Kundgebungen von Impfgegnern und -gegnerinnen. Weber sagte, ihr fehle das Verständnis, wenn Meinungen als Fakten dargestellt würden. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier habe mit seiner Aufforderung, dass die "leise Mitte" lauter werden müsse, Recht.

Augsburger Erklärung beinhaltet Kritik an Corona-"Spaziergängen"

Man respektiere unterschiedliche Meinungen und die angemeldeten Kundgebungen, heißt es in dem Papier. "Unangemeldete 'Spaziergänge' sind jedoch nicht legal. Es gibt manches an der aktuellen Corona-Politik zu kritisieren. Dafür gibt es aber andere, demokratische Wege", heißt es in der Erklärung. Man wende sich aber inhaltlich gegen "Verschwörungserzählungen" und das Infragestellen des demokratischen Rechtsstaats, heißt es in dem Papier, das auch auf der Plattform "Change.org" zum Unterzeichnen eingestellt ist.

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Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

26.01.2022

Geht ein beliebiger Beamter (egal ob Polizist, Soldat, Verwaltungsangestellter oder Lehrer) auf eine Demo, die nach Ansicht der Regierung die „falsche“ Meinung vertritt, so ist er entweder den Job los oder hat zumindest ein Disziplinarverfahren an der Backe.

Für unsere OB scheint das nicht zu gelten. Die Verwunderung ist berechtigt.

Kurzer reminder:
Artikel 8 GG
„ Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“

Keine Ahnung, weshalb ständig auf der „unangemeldeten Versammlung“ rumgehackt wird und dies versucht wird zu kriminalisieren.

26.01.2022

Wenn Sie shcon Artikelö 8 GG zitieren, dann bitte auch vollständig!

(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_8.html

Zum ersten. Es geht nicht immer darum was er für eine Meinung vertritt. Wenn er aber auf der Demo sagt, ich bin Polizist ... dann nützt er die vom Staat verliehene Autorität bzw. stellt sich als Repräsentant des Staates hin.

"Und gerade jetzt taucht ein weiteres Problem auf. Die Querdenker-Polizisten. Da stehen also Polizeibeamte vor jubelnden Corona-Leugnern und rufen dazu auf, sich mit ihnen gegen den Staat zu erheben, den sie qua Diensteid eigentlich schützen sollen. Beyerlein und Karl Hilz, ein Polizist a. D., haben nun sogar einen Verein gegründet, die Polizisten für Aufklärung. In der zugehörigen Telegram-Gruppe posten sie eine wilde Mischung aus den neuesten Corona-Maßnahmen, Verschwörungsseiten (Bald kommt der "Great Reset") und einer wohl von den Polizisten selbst verfassten Broschüre über die Corona-Impfung, die ganz offensichtlich Angst schüren soll. "
https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2021-01/polizei-corona-krise-querdenker-demonstration-beamte-5vor8?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F

26.01.2022

Sie zitieren nur die Hälfte. Der Artikel 8 GG geht aber noch weiter:

"(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden."

Q.e.d.