Man muss es nicht so machen, wie eine 31-jährige Studentin aus Augsburg, deren Strafverfahren jetzt vor dem wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vor Gericht stand, hatte sie sich selbst zuzuschreiben. Die Frau hatte bewusst gegen die Auflage der vorläufigen Einstellung ihres Verfahrens verstoßen und eine 1500-Euro-Geldstrafe nicht bezahlt.
Augsburg