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Augsburg
24.07.2023

Betrugs-Prozess: Langjährige Mieter wurden aus Wohnungen gedrängt

In einem Betrugsprozess in Augsburg ging es um unsaubere Methoden von Immobilienbesitzern, die damit an höhere Mieteinnahmen kamen.
Foto: Silvio Wyszengrad (Symbolbild)

Plus Immobilienbesitzer haben mit illegalen Tricks Mieter aus Wohnungen gedrängt, um danach höhere Mieten abzusahnen. Eine Familie stand in Augsburg vor Gericht.

Der Wohnraum in der Region Augsburg ist knapp. Und teuer. Wer eine nicht allzu hohe Miete bezahlt, kann sich glücklich schätzen. Schlimm, wenn er dann mit illegalen Tricks rücksichtslos aus seinen vier Wänden gedrängt wird. Ein Betrugsprozess vor einem Schöffengericht unter Vorsitz von Beate Christ zeigt, mit welch unsauberen Methoden vereinzelte Immobilienbesitzer arbeiten, um höhere Mieten abzusahnen.

Der Hintergrund: Mietverhältnisse mit unbefristeten Laufzeiten können nur dann gekündigt werden, wenn die Mieter entweder lange Zeit ihre Miete nicht bezahlen oder der Besitzer Eigenbedarf anmeldet. Also, wenn er selbst oder ein naher Angehöriger in die Wohnung ziehen will.

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Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

22.07.2023

Ist es andererseits nicht ungerecht, dass Mieter mit alten Verträgen nur die hälfte zahlen, wenn man aber umziehen muss geschröpft wird?

21.07.2023

Ein Ausgleich für 42 Monate ist ein Witz und eine Einladung für andere, ähnliches zu versuchen. Wer Eigenbedarf nur vortäuscht und dabei erwischt wird, sollte die finanziellen Folgen dauerhaft übernehmen müssen.

21.07.2023

Das sehe ich auch so. Der vorherige Mieter zahlt ja auch für die Zukunft die neue Miete und nicht nur 42 Monate.

21.07.2023

Allerdings wird das für die geprellten Miete ein schlechtes Ende nehmen: da die Vermieter-Familie eh schon vorher in finaziellen Schwierigkeiten war und jetzt durch die Kredite, die nicht einmal durch die laufenden Mieteinahmen abbezahlt werden können. noch mehr verschuldet sind, werden die Anspruchsberechtigen kein Geld sehen. Da helfen auch Pfändungen nichts, da bei einem Zwangs-Vekauf der Immobilien der Erlös auch nicht ausreichen wird.

21.07.2023

Je früher desto besser wäre eine Zwangsversteigerung. Mit solchen Vermietern kann und darf man kein Mitleid haben.