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  3. Augsburg: Debatte um Autostellplätze: Stadtrat fällt vorerst keine Entscheidung

Augsburg
16.12.2021

Debatte um Autostellplätze: Stadtrat fällt vorerst keine Entscheidung

Die Stadt will ihre Regelungen ändern, wie viele neue Stellplätze in Neubauten entstehen müssen. Stattdessen sollen Alternativen gestärkt werden.
Foto: Bernd Hohlen (Archivbild)

In Augsburg bekommen sich CSU und Grüne bei den Vorberatungen über die Stellplatzsatzung in die Haare. Das Thema wird daher zunächst verschoben.

Der Stadtrat hat am Donnerstag die Entscheidung über eine Änderung der Stellplatzsatzung für Neubauten vertagt. Die CSU beantragte eine Absetzung des Themas, das bei den Vorberatungen im Bauausschuss für Krach zwischen den Koalitionspartnern CSU und Grünen gesorgt hatte. Die Grünen hatten den Vorschlag der Verwaltung nicht mitgetragen, weil er aus ihrer Sicht nicht weit genug geht. Man werde, so CSU-Fraktionschef Leo Dietz, nun "noch mal eine Schleife drehen". Ziel sei, eine breite Mehrheit für die Änderung der Satzung hinzubekommen.

Augsburger Stadtrat vertagt Abstimmung über Stellplätze

Wie berichtet will die Stadt als Folge aus der Einigung mit dem Fahrrad-Bürgerbegehren die Zahl der Radstellplätze in Neubauten erhöhen und weniger Kfz-Stellplätze vorschreiben. Bei Wohnhäusern wird der Schlüssel von 1,1 Kfz-Stellplätzen pro Wohnung auf 1,0 abgesenkt. Knackpunkt sind aber Nicht-Wohngebäude wie Gewerbebauten oder Kitas. Das Radbegehren wirft der Stadt Vertragsbruch vor, weil es, anders als im Vertrag vereinbart, keine Autostellplatzreduzierungen bei diesen Bauten, gleichzeitig aber immer noch zu wenig Radstellplätze gibt. Baureferent Gerd Merkle (CSU) sagte, man halte sich an den Vertrag, in dem keine konkreten Zahlen vorgeschrieben seien. Bei Lastenrädern müsse man mit Schätzwerten beginnen, weil Augsburg hier Pionier sei.

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Die Diskussion ist geschlossen.

17.12.2021

Vielleicht sollten die Stadträte erst mal nachdenken, wie mit der Absenkung einer Mindestanzahl von nachgewiesenen KFZ-Stellplätzen wahlweise eine Begrenzung des Autoverkehrs oder eine Attraktivitätssteigerung von Fahrrad und ÖPNV erreicht wird.

Einfach mal auf einem Zettel den Wirkungszusammenhang aufnotieren und noch mal darüber nachdenken...

Die Wirksamkeit einzelner Neubauvorhaben auf den Gesamtverkehr ist absolut zweifelhaft. Der Bestand an Gebäuden, PKW sowie privaten und öffentlichen Parkplätzen dominiert das Geschehen. Es gibt keine Änderung, wenn man die Mindestzahl bei Neubauobjekten von 1,1, auf 1,0 senkt. Das ist so wirksam, wie einen ÖPNV Ausbau durch Blindenleitstreifen zu bewirken.

Und niemand wird bislang ernsthaft von einem nicht vorhandenen Stellplatz für Lastenräder abgehalten, seinen Nachwuchs damit zur Kita zu bringen.