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Augsburg
16.12.2021

Augsburger kämpfen für einen Gedenkort für erschossene Soldaten

Die Natur hat sich den Schießplatz in Haunstetten zurückerobert. Der Kulturkreis fordert, dass Teile der historischen Gebäude erhalten bleiben.
Foto: Fridtjof Atterdal (Archivbild)

Der Kulturkreis Haunstetten will, dass auf dem Gelände des Alten Schießplatzes ein Gedenkort für die dort Hingerichteten geschaffen wird. Doch die Stadt Augsburg zögert.

Dass auf dem Alten Schießplatz in Haunstetten junge Soldaten durch das NS-Regime hingerichtet wurden, ist mittlerweile hinlänglich bewiesen. Die Mitglieder des Kulturkreises Haunstetten und ein befreundeter Historiker haben tief in Archiven gegraben, Urteile und Akten gefunden und eine Liste mit 18 Namen zusammengestellt, bei denen der Tod durch Erschießen aktenkundig ist. Sogar die Gräber der jungen Männer - bis auf eines - haben die Haunstetter Historiker auf dem Friedhof Schwabstadel entdeckt. Doch der Wunsch des Kulturkreises, dass man auch für diese Opfer eine wie auch immer geartete Gedenkstätte errichtet, scheint bei der Stadt keine große Resonanz zu finden. Statt tatkräftiger Unterstützung würden ihnen Steine in den Weg gelegt, klagt der Kulturkreis.

"Es gibt leider eine gewisse Opferhierarchie", sagt die Vorsitzende des Kulturkreises, Jutta Goßner. Und in dieser stünden Soldaten ganz weit unten. "Nicht jeder, der eine Uniform getragen hat, hat in der Nazizeit auch Unrecht begangen", begründet sie, warum sich der Kulturkreis weiterhin vehement für ein Gedenken an diese getöteten jungen Männer einsetzt. Bei der Stadt, in der Fachstelle für Erinnerungskultur, tue man sich dagegen offenbar schwer, Männer in Uniform als Opfer zu sehen. "Es gab in den Gesprächen mit der Stadt viele Vorbehalte", berichtet sie. Unter anderem, ob man eine Pilgerstätte für Rechtsradikale schafft, wenn man an hingerichtete Soldaten erinnert.

Kulturkreises Haunstetten sieht Hinrichtungen als belegt

Eine kaum lösbare Aufgabe, welche die Stadt den ehrenamtlichen Geschichtsforschern aus Haunstetten gestellt hat, ist das Auftreiben der Urteilsbegründungen für die Hinrichtungen. "Nach unserer Ansicht sind die Hinrichtungen mit den Unterlagen, die wir der Stadt zur Verfügung gestellt haben, ohne jeden Zweifel belegt", sagt Heinrich Bachmann vom Kulturkreis. Es sei ein großes Glück, dass die entsprechenden Karteikarten aus der Nazizeit erhalten sind. "Trotz all unserer Bemühungen im Bundesarchiv und an anderer Stelle - die Urteilsbegründungen sind nicht aufzutreiben", beteuert Bachmann. Dass es daran scheitern soll, weil nicht genau festgestellt werden kann, wegen welchen Vergehens die Männer sterben mussten, erschließt sich ihm nicht.

Dass es dabei wohl nicht um Gräueltaten ging, zeigt das Beispiel eines Soldaten, dessen Name auf der Liste steht. Der einzige Fall, dessen Hintergründe der Historiker Robert Dürr recherchieren konnte, weil sein Schicksal auch in den Akten eines Mitgefangenen vermerkt war.

Helmuth Walter Fischer: 23-Jähriger wurde in Augsburg erschossen

Helmuth Walter Fischer wurde am 25. März 1942 als 23-Jähriger erschossen und auf dem Friedhof Schwabstadl im Kreis Landsberg am Lech beigesetzt. Auf einer Grablagenkartei in Schwabstadl wird er unter "Gefallene" geführt, Sterbeort "Deutschland". Nach den Akten des Feldkriegsgerichts saß der Wehrmachtssoldat wegen "Gefangenenbefreiung und unerlaubtem Entfernen" im Wehrmachtskriegsgefängnis Leipheim ein, wie Dürr recherchiert hat. Gemeinsam mit einem Zellennachbarn gelang ihm die Flucht und sie versuchten, sich über den Rhein ins Elsass durchzuschlagen - angeblich, um sich dort wieder ihrer Einheit anzuschließen. Ohne Papiere wurden die Männer am Rhein festgenommen und nach Leipheim zurückgebracht. Das Urteil für Fischer lautete zehn Jahre Haft. Zu Fischers Pech wollte der Chef der Heerrüstung und Befehlshaber des Ersatzheeres an dem jungen Mann ein Exempel statuieren lassen und verwies den Fall zurück ans Feldkriegsgericht. Einen Monat später wurde Fischer auf dem Schießplatz Haunstetten erschossen.

Die alten Betonmauern auf dem Schießplatz in Haunstetten sollen entfernt werden.
Foto: Fridtjof Atterdal

Die Stadt sagt dazu auf Anfrage, dass bezüglich des Gerichtsurteils ein Missverständnis vorliegen müsse. Im bisherigen Verlauf des Projekts habe man niemals Urteilsbegründungen oder sonstige Dokumente gefordert, betont Stadtdirektorin Melanie Haisch, die unter anderem für Erinnerungskultur in Augsburg zuständig ist. Sie zeigte sich auch verwundert über die Kritik des Kulturkreises am Engagement der Stadt. "Das Projekt genießt von Anfang an die Unterstützung der Stadt, auch eine finanzielle Unterstützung wurde bereits zugesichert. Im August und Oktober fanden Begehungen des Schießplatz-Areals mit dem Kulturkreis sowie städtischen Vertreterinnen und Vertretern, inklusive der Frau Oberbürgermeisterin, statt. Auch ein Wissenschaftlicher Mitarbeiter der Stiftung Bayerische Gedenkstätten war beim Termin im Oktober anwesend."

Der Leiter des Bundesforstbetriebs setzt sich für einen Gedenkort ein

Einen wichtigen Part bei der Frage, ob auf dem Schießplatz-Gelände ein Erinnerungsort geschaffen werden kann, wird auch der Bundesforstbetrieb Hohenfels als Eigentümer des Geländes spielen. "Wenn in Haunstetten auch nur ein Soldat widerrechtlich erschossen wurde, muss diesem auch ein Gedenken gesetzt werden", sagt dessen Leiter, Markus Perpeet. Er unterstützt den Kulturkreis Haunstetten mit eigenen Nachforschungen. "Wenn wir eine Gedenktafel mit Namen aufstellen, muss das alles seine Richtigkeit haben", sagt der Bundesbeamte. Deshalb versucht er, die Rechercheergebnisse aus Haunstetten mit dem Militärarchiv in Freiburg abzugleichen. "Wenn alles seine Richtigkeit hat, sind wir auch bereit, für eine Gedenktafel Geld in die Hand zu nehmen - gegebenenfalls natürlich in Abstimmung mit der Stadt Augsburg", sagt Perpeet.

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